Welttag der Menschen mit Behinderung

AWO fordert mehr Engagement für Barrierefreiheit und Ausbau des Diskriminierungsschutzes

Zum morgigen Welttag der Menschen mit Behinderungen fordert die Arbeiterwohlfahrt die Bundesregierung auf, den individuellen Diskriminierungs- und Gewaltschutz zu verbessern und Deutschland barrierefreier zu machen. Die Versprechen aus dem Koalitionsvertrag müssen endlich umgesetzt werden.  
“Dass Deutschland u. a. in den Bereichen Barrierefreiheit, Diskriminierungs- und Gewaltschutz seine Hausaufgaben noch nicht gemacht hat, wurde vom UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderung festgestellt”, erklärt dazu Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt.

“Viele Menschen mit Behinderungen sind durch mangelnde Barrierefreiheit stark in ihrer selbstbestimmten Lebensgestaltung eingeschränkt: Weil es immer noch Busse und Bahnen ohne Rampen gibt, weil viele Arztpraxen nicht über schwellenlose Zugänge und taktile Blindenleitsysteme verfügen, oder weil für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Gesundheitssystem ausgebildetes Fachpersonal fehlt”, fährt Sonnenholzner fort. Zudem sind Frauen und Mädchen mit Behinderungen häufiger von Gewalt betroffen, das Gewaltschutzsystem ist aber zu oft nicht barrierefrei, so dass sie häufig nur verzögert oder keine Unterstützung in Anspruch nehmen können. Auch fehlt es oft an verständlichen Informationen in einfacher und Leichter Sprache. Behörden und staatliche Stellen dürfen Menschen mit Behinderungen eigentlich nicht durch mangelnde Barrierefreiheit oder das Vorhalten angemessener Vorkehrungen benachteiligen. Leider erfüllen jedoch viele digitale und analoge Anträge, Antragsverfahren, Schreiben und Bescheide noch nicht einmal die gesetzlichen Mindestanforderungen an Barrierefreiheit.  

“Damit Menschen mit Behinderungen ihre Rechte gleichberechtigt mit Menschen ohne Behinderungen in Anspruch nehmen können, müssen die gesetzlichen Verpflichtungen zur Herstellung von Barrierefreiheit weiter ausgebaut werden. Insbesondere private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen müssen mehr in die Pflicht genommen werden,” so Sonnenholzner abschließend.

Das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG), das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz müssen dringend im Sinne der Menschen reformiert werden, so der Verband. Aus Sicht der AWO sind neben einem konsequenten Barriere-Abbau ein besserer Diskriminierungsschutz, wirksame Sanktionsmechanismen und einklagbare Rechte, aber auch flächendeckende Investitionen und Förderprogramme, wie etwa in den Aus- und Aufbau eines bedarfsgerechten, wohnortnahen und barrierefreien Hilfesystems für von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffene Frauen und Kinder nötig.

02.12.2023 | Pressemitteilung
AWO Bundesverband e.V.

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