Aufnahme statt Abschiebung! AWO fordert zum Weltflüchtlingstag: Niemanden zurücklassen!

Berlin, den 19.06.2020. Anlässlich der aktuellen Innenminister-Konferenz und des morgigen Welt­flüchtlings­tags fordert die Arbeiterwohlfahrt einen Corona-bedingten Abschiebe­stopp sowie die Aufnahme von geflüchteten Menschen aus europäischen und außer­europäischen Flüchtlings­lagern.

Brigitte Döcker vom Vorstand des AWO Bundes­verbandes erklärt dazu: „Die geringeren Fall­zahlen und die ersten Lockerungen der Corona-Beschränkungen täuschen darüber hinweg, dass viele Länder, auch im europäischen Raum, noch stark von der Pandemie betroffen sind. Dieser Zustand muss bei den nun wieder geplanten Ab­schiebungen berücksichtigt werden.

Dublin-Rückführungen in EU-Mitglied­staaten, die besonders von der Pandemie betroffen sind und/oder Geflüchteten keinen aus­reichenden Schutz bieten können, müssen unter­bleiben! Im Gegen­teil sollte das BAMF auf die Aus­setzung der Über­stellungsfrist verzichten und großzügig von der Möglichkeit des Selbst­eintritts Gebrauch machen“.

Dieser Abschieb­stopp muss aber auch die außer­europäischen Länder umfassen, in die Deutschland zu „pandemie­freien Zeiten“ abschiebt, fordert der Wohlfahrts­verband. Zeitgleich braucht es, besonders in dieser Zeit, inner­europäische Solidarität in Form eines fairen Mechanismus der Verantwortungs­teilung für die Aufnahme von Antrag­steller*innen innerhalb der EU. Solange es dafür aber keine Einigung zwischen allen Mitglied­staaten gibt, besteht dringender Bedarf an einem vorüber­gehenden Programm zur Umsiedlung von Antrag­steller*innen, die in EU-Grenzstaaten einreisen.

„Hierzu kann nicht auf eine euro­päische Lösung gewartet werden. Jetzt muss gehandelt und ein klares Signal gesendet werden: Eine solidarische Über­nahme von Verantwortung in Form einer um­gehenden Umsetzung von Landes­aufnahme­programmen ist möglich. Wir haben Platz!“, so Döcker.

Zivilgesellschaftliche Initiativen und Regierungs­mitglieder verschiedener Bundes­länder haben die Aufnahme­bereitschaft von Schutz­suchenden immer wieder bestätigt.

Forderungen:

1. Die Bundesländer sollen entsprechende Landes­aufnahme­programme gemäß § 23 Abs. 1 AufenthG einrichten. Bezüglich einer Aufnahme aus Griechen­land sollten hierfür insbesondere auch Personen mit familiären Beziehungen nach Deutschland berücksichtigt werden.

2. Die Bundesregierung soll aktuell Familien­zusammen­führungen im Rahmen der Dublin‐III-Verordnung ermöglichen und diese im Falle einer Verfristung aufgrund des hohen Stellen­werts der Familie und des Kindeswohls trotzdem umsetzen. Dies gilt auch für Familien­zusammen­führung aus Drittstaaten.

3. Darüber hinaus soll die Bundes­regierung über Art. 17 Abs. 2 Dublin‐III‐Verordnung auch weitere Schutz­suchende aus Griechenland auf­nehmen. Zudem sollen humani­täre Aufnahme­programme nach § 23 Abs. 2 AufenthG und Resettlement ausgebaut werden.

AWO Bundesverband e.V.
presse@awo.org

Die Arbeiterwohlfahrt gehört zu den sechs Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege und wird bundesweit von über 335.000 Mitgliedern, 66.000 ehrenamtlich engagierten Helferinnen und Helfern sowie 225.000 hauptamtlichen Mitarbeiter*innen getragen.

Zurück