Grundsatzposition der AWO zur Lockerung der Besuchs­beschränkungen in stationären Einrichtungen

Berlin, 27.05.2020. In nahezu allen Bundesländern wurden zu Beginn der Corona-Pandemie per Verordnung grundsätzliche Besuchsverbote und Kontaktsperren in stationären Einrichtungen der Altenpflege und Eingliederungshilfe erlassen, die zum Schutz vor Infektionen absolut notwendig waren.

Die Menschen in diesen Einrichtungen, die aufgrund von Vorerkrankungen zur Risikogruppe in der Corona-Pandemie zählen, sowie ihre Angehörigen leiden sehr stark und zunehmend unter der Isolierung. Die Einrichtungen mussten nach Möglichkeiten der Abfederung dieser Einschränkungen suchen – und dies angesichts begrenzter Personal- und Sachressourcen.

Mit dem politischen Entschluss, die Beschränkungen schrittweise wieder abzubauen, erweitert sich der Handlungsspielraum der Einrichtungen. Gleichzeitig wächst die Verantwortung. Es bleibt erforderlich, grundlegende Abwägungen von schützenswerten Bedürfnissen und Grundwerten weiterhin mit Sorgfalt vorzunehmen und verhältnismäßiges Handeln sicherzustellen.

Bereits jetzt wissen wir, dass die dringend notwendigen Schritte der Öffnung mit deutlich erhöhtem Aufwand verbunden sind.

In unserer Grundsatzposition und Handlungsempfehlung haben wir wesentliche Leitlinien und Hinweise zur Umsetzung zu den Lockerungen in den stationären Einrichtungen erarbeitet.

Grundsatzposition zur Lockerung der Besuchsbeschränkungen in stationären Pflegeeinrichtungen u. Wohnformen der Eingliederungshilfe
Handlungspfehlungen zum Umgang mit Kontaktbeschränkungen in stationären Pflegeeinrichtungen u. Wohnformen der Eingliederungshilfe

AWO Bundesverband e.V.
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