Einrichtungsbezogene Impfpflicht

Schutz und Versorgungssicherheit
für Menschen in Einrichtungen in Einklang bringen

Als Trägerin von Einrichtungen und als Wohlfahrtsverband, der mit der Versorgung, Begleitung und Betreuung besonders vulnerabler Gruppen beauftragt ist, begrüßt die Arbeiterwohlfahrt die Impfung gegen das Corona-Virus. Entsprechend unterstützt die AWO-Kampagne „Impfen ist gelebte Solidarität“ nachdrücklich die Impfkampagnen des Bundes und der Länder. Die AWO ruft dazu auf, sich impfen zu lassen sowie andere zu einer Impfung zu motivieren oder zu befähigen, um gemeinsam den Ausweg aus der Pandemie zu ebnen.
Es ist wissenschaftlich eindeutig erwiesen, dass eine hohe Impfquote der Gesamtbevölkerung ein wichtiges Instrument der Pandemiebekämpfung ist. Eine Impfdebatte, die sich allein auf Gesundheitsberufe bezieht, ist daher nicht weit genug gefasst.
Grundsätzlich ist die Impfbereitschaft auf Grund eines hohen Verantwortungsgefühls gegenüber den anvertrauten Menschen bei den Mitarbeitenden in Einrichtungen der Pflege hoch, in der Regel entspricht sie mindestens etwa der Quote der Bevölkerung der jeweiligen Region. Bei Bedenken zeigt sich, dass diese erfolgreich durch Einrichtungsleitungen entkräftet werden können, wenn die Mitarbeitenden in ihren Anliegen ernst genommen und auf dieser Basis wertschätzend beraten werden. Mit der Einführung des Proteinimpfstoffes „Novavax“ ist mit einem weiteren Anstieg dieser Impfquote zu rechnen.
Dennoch ist die Situation vielerorts auf Grund einer ausgedünnten Personaldecke angespannt. Bereits vor der Pandemie war der Fachkräftemangel in der Pflege spürbar. Zwei Jahre Belastungen und die derzeitige massive Welle haben die Lage verschärft. Derzeit sind viele Mitarbeitende entweder selbst erkrankt, befinden sich in Quarantäne oder versorgen erkrankte Angehörige. Ob sich die Lage kurzfristig entspannen wird, ist momentan nicht absehbar.
Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist ein wichtiger Schritt zu einem möglichst hohen Impfschutz vor allem gegenüber besonders vulnerablen Menschen. Sie kann aber nur dann greifen und Wirkung entfalten, wenn alle beteiligten Einrichtungen ihrem Auftrag gemäß handlungsfähig bleiben. Hier gilt es, den Trägern und Gesundheitsämtern die notwendige Sicherheit für eine Gefährdungsabwägung zu geben. Das heißt die Versorgungssicherheit der den Einrichtungen anvertrauten Menschen ist zu gewährleisten.


AWO Bundesverband
Im Februar 2022

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