Demonstration des Hilfenetzes anlässlich des Frauentages 2018
Demonstration des Hilfenetzes anlässlich des Frauentages 2018

Die Frauenhäuser der AWO in MV

... es ist auch eine Frage des Geldes.

Die Verbände der Arbeiterwohlfahrt in Mecklenburg-Vorpommern sind aktuell Trägerinnen von fünf Frauenschutzhäusern. Der Träger eines weiteren Frauenschutzhauses ist korporatives Mitglied der AWO. Drei weitere Frauenschutzhäuser werden von eigenen Vereinen getragen.

Regina Schönowski Referentin für das Frauenhilfesystem AWO Landesverband MVRegina Schönowski Referentin für das Frauenhilfesystem AWO Landesverband MV

Die Kolleginnen in den Frauenschutzhäusern sind bei ihrer wichtigen aber auch schwierigen Arbeit konfrontiert mit:

  • Migrantinnen mit ungeklärtem Aufenthaltsstatus und fehlenden Deutschkenntnissen,
  • drohende Zwangsheirat und Ehrenmord,
  • Risikomanagement / Prävention von Tötungsdelikten bei häuslicher Gewalt,
  • besondere Bedürfnisse älterer Frauen,
  • Kindeswohlgefährdung bei häuslicher Gewalt,
  • aufwändige Umgangs- und Sorgerechtsverfahren in Fällen häuslicher Gewalt,
  • seit 2005 Hartz IV - fast jede Bewohnerin muss bei ihrem Einzug ins Frauenhaus einen Hartz IV-Antrag zur eigenen Existenzsicherung stellen,
  • Zwangsprostitution,
  • Stalking,
  • schwertraumatisierte Frauen mit psychischen Folgeerkrankungen,
  • gewaltbetroffene Frauen mit Suchterkrankungen,
  • zunehmend junge Frauen mit geringen eigenen Ressourcen (Bildung, Finanzen, psychische und physische Gesundheit).

Diese Problemlagen der Frauen und Kinder erfordern von den Kolleginnen umfassende Kenntnisse und ein enormes Maß an persönlichem Einsatz. Gleichzeitig arbeiten sie in einem Team von nur drei Kolleginnen, denn das Land fördert die Personalkosten für Frauenschutzhäuser (bis 24 Plätzen) mit nur drei Personalstellen. Die Zuwendungen des Landes M-V für die Frauenschutzhäuser wurden im Jahr 2005 mit der Einführung von Pauschalen eingefroren. Die Förderung für Personalkosten wurde seitdem einmalig um 5,3 % erhöht, jedoch nur für einen Teil der Einrichtungen. Laut öffentlichem Tarifvertrag für den Sozialdienst gab es im selben Zeitraum eine Tarifsteigerung zw. 26% und 34%. Im vergangenen Jahr gab es, nach einer Demonstration von Mitarbeiterinnen des Hilfenetzes anlässlich des internationalen Frauentages auf einem Empfang der Ministerpräsidentin die Zusage, dass die Förderung der Personalkosten in Zukunft um 2,3% pro Jahrs teigen wird. Die unzureichende finanzielle Ausstattung macht es auch den Trägern schwer, Personal zu finden und vor allem zu binden. Das Arbeitsthema und die hohe zeitliche Arbeitsbelastung führen zu einer hohen Fluktuation unter den Kolleginnen. Die Landesregierung stellt in der entsprechenden Förderrichtlinie völlig zu Recht hohe Ansprüche an die Qualifikation der Kolleginnen. Die Träger der Einrichtungen müssen jedoch auch in die Lage versetzt werden, die gut ausgebildeten und motivierten Mitarbeiterinnen dementsprechend zu bezahlen.

Regina Schönowski