Frauen sollen ihr Leben frei und eigenverantwortlich gestalten können!

 
Die Stiftung Horizonte unterstützt damit weiterhin das Projekt „Schulmaterialienkammer“ im Schweriner Haus der Begegnungen. Nicola Völckel Beratungszentrum Lore-Agnes-Haus Abteilungsleitung Beratung AWO Bezirksverband Niederrhein e.V.

in der DDR gab es ein ganz kurzes, klares Gesetz aus dem Jahr 1972: das „Gesetz über die Unterbrechung der Schwangerschaft“. Frauen hatten somit das Recht, innerhalb von zwölf Wochen nach dem Beginn einer Schwangerschaft über deren Abbruch eigenverantwortlich zu entscheiden.

Mit der Wiedervereinigung musste nun für die alten und neuen Länder eine gemeinsame Regelung gefunden werden, denn in der ehemaligen BRD gab es so ein fortschrittliches Gesetz nicht. Dies vor allem, weil das Bundesverfassungsgericht immer wieder den „Schutz des ungeborenen Lebens“ über die Persönlichkeitsrechte der Frau stellte.

So entstand nach der deutschen Wiedervereinigung mit dem „Gesetz über Aufklärung, Verhütung, Familienplanung und Beratung“ vom 27. Juli 1992 eine Fristenregelung mit Beratungspflicht und Indikationen als bundeseinheitliche Neuregelung, die einen Kompromiss aus der Fristenlösung der DDR und dem Indikationsmodell in der Bundesrepublik darstellte. Auch hier gab es Beanstandungen durch das Bundesverfassungsgericht – erst seit 1995 haben wir das nun gültige Gesetz, das eine verpflichtende Beratung in anerkannten Beratungsstellen für Frauen vorsieht, die diese innerhalb der ersten 12 Schwangerschaftswochen beenden möchten.

Die AWO kämpft seit 100 Jahren dafür, dass Frauen ihr Leben frei und eigenverantwortlich gestalten können.

Für die Frauen in der ehemaligen DDR ein Rückschritt und bundesweit eine Enttäuschung für alle Frauen, die selbst über ihren Körper entscheiden möchten, ohne dafür eine Zwangsberatung in einer anerkannten Beratungsstelle durchlaufen zu müssen.

Nachdem das Gesetz zum Schwangerschaftsabbruch als „gesamtgesellschaftlicher Kompromiss“ gilt und statt einer Liberalisierung mit den heutigen politischen Mehrheiten sogar eher eine Verschärfung zu befürchten ist, hat sich der Kampf um den Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen verschoben.

Ärzt*innen, die auf ihren Internetseiten angeben, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen, werden mit dem § 219 a StGB mit Klagen wegen sogenannter „Werbung“ für Schwangerschaftsabbrüche überzogen und verurteilt.

In einigen Teilen Deutschlands ist der Zugang zum Schwangerschaftsabbruch erschwert, weil Ärzte (auch weil sie für das Durchführen von Abbrüchen Anfeindungen befürchten müssen) diese nicht durchführen. Noch immer ist in Deutschland keine Liste zugänglich, auf der ALLE Ärzt*innen verzeichnet sind, die Abbrüche durchführen. Vor Beratungsstellen, die den Beratungsschein ausstellen, der Voraussetzung für den Abbruch ist, finden Demonstrationen und Einschüchterungsversuche statt.

Die AWO als Träger dieser Beratungsstellen kämpft seit 100 Jahren dafür, dass Frauen ihre reproduktiven Rechte zugesprochen bekommen. Schon Marie Juchacz hat das Thema der selbstbestimmten Geburtenkontrolle, den Zugang zu Verhütungsmitteln und auch die Möglichkeit, sichere Schwangerschaftsabbrüche durchführen zu können, als wichtige gesellschaftliche Themen angesehen. Und die AWO setzt sich auch weiterhin lautstark für Frauen ein, die ihr Leben frei und eigenverantwortlich gestalten wollen.

Mit besten Grüßen

Nicola Völckel