Unser Ziel ist es,
dass sich die Kinder
bei uns individuell
entwickeln können.
Zwischen 70 und 80 Prozent der Kindereinrichtungen im Land praktizieren schon seit Längerem, was seit dem 1. Januar 2015 gesetzlich vorgeschrieben ist: Sie bieten eine vollwertige und gesunde Verpflegung während der gesamten Betreuungszeit.
Kinder sollen sich
entwickeln können!
Dazu gehört auch die AWO-Kita „Leuchtturm“ in Schwerin, die von Beginn an, seit 2009, eine Vollverpflegung anbietet. Doch die „Vollverpflegung“ ist nicht die einzige Änderung im Kindertagesförderungsgesetz – kurz KiföG.
Die AWO-Kita „Leuchtturm“ am Schweriner Pfaffenteich ist von 5 Uhr 30 bis abends 20 Uhr geöffnet. Allein deshalb hat man sich schon vor der Eröffnung der Einrichtung für eine komplette Verpflegung entschieden, betont die Leiterin Anke Hafemann: „Ich habe vorab gesagt, wenn ich es vermeiden kann, möchte ich diese Milchschnitten-Diskussion hier nicht haben!“ Die Idee von Anfang an, als Vorreiter sozusagen: Ein Buffet bei dem im Angebot auch immer Obst, Gemüse, Müsli, Cornflakes oder Knäckebrot dazugehören. Das wurde im Vorfeld mit den Eltern abgesprochen. Das Mittagessen wird geliefert, das Frühstück und die Vesper werden in der Kita selbst zubereitet. Ganztags, mit oder ohne Abendbrot kommen so im Monat 70 bis 80 Euro für die Eltern zusammen. Das ist sicher nicht wenig Geld. Bei einigen Eltern würde das