Unser Ziel ist es,
dass sich die Kinder
bei uns individuell
entwickeln können.

 

Zwischen 70 und 80 Pro­zent der Kin­der­ein­richt­ung­en im Land prak­ti­zieren schon seit Län­ger­em, was seit dem 1. Januar 2015 ge­setz­lich vor­ge­schrie­ben ist: Sie bieten eine voll­wer­tige und ge­sunde Ver­pfleg­ung während der ge­samten Betreu­ungs­zeit.

Kinder sollen sich
ent­wick­eln können!

 

Dazu ge­hört auch die AWO-Kita „Leucht­turm“ in Schwerin, die von Beginn an, seit 2009, eine Voll­ver­pfleg­ung an­bietet. Doch die „Voll­ver­pfleg­ung“ ist nicht die einzige Än­der­ung im Kinder­tages­för­der­ungs­ge­setz – kurz KiföG.

Die AWO-Kita „Leucht­turm“ am Schwe­riner Pfaff­enteich ist von 5 Uhr 30 bis abends 20 Uhr ge­öffnet. All­ein des­halb hat man sich schon vor der Er­öffn­ung der Ein­richt­ung für eine kom­plette Ver­pfleg­ung ent­schieden, be­tont die Leiterin Anke Hafemann: „Ich habe vor­ab ge­sagt, wenn ich es ver­meiden kann, möchte ich diese Milch­schnitten-Dis­kus­sion hier nicht haben!“ Die Idee von An­fang an, als Vor­reiter so­zu­sagen: Ein Buffet bei dem im An­ge­bot auch immer Obst, Gemüse, Müsli, Corn­flakes oder Knäcke­brot dazu­ge­hören. Das wurde im Vor­feld mit den Eltern ab­ge­sprochen. Das Mittag­essen wird ge­liefert, das Früh­stück und die Vesper wer­den in der Kita selbst zu­ber­eitet. Ganz­tags, mit oder ohne Abend­brot kom­men so im Monat 70 bis 80 Euro für die Eltern zusam­men. Das ist sicher nicht wenig Geld. Bei einigen Eltern würde das

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