Schlaglichter
Bernd Tünker
Landesgeschäftsführung
AWO MV
Liebe Freundinnen, liebe Freunde,
am 01.01.2015 wird die Verpflegung in den Kitas unabdingbarer Bestandteil der Versorgungsverträge. So sagt es das Gesetz. Eltern, deren Kinder bislang nicht an der Essenversorgung teilgenommen haben, können jedoch nicht gezwungen werden, einer Erweiterung des Versorgungsvertrages zuzustimmen. Darüber hinaus verpflichtet das Gesetz die Eltern bzw. die Kinder nicht zur tatsächlichen Inanspruchnahme. Der Träger der Kita ist nicht verpflichtet aber berechtigt, den Eltern Kosten der Verpflegung nicht in Rechnung zu stellen, wenn Kinder die Verpflegung nicht in Anspruch nehmen. Bislang konnten die Eltern das Essen direkt beim Caterer bestellen, das ist ab dem 01.01.2015 nicht mehr möglich, weil ja nun die Essenversorgung im Betreuungsvertrag geregelt werden muss. Alles klar?
Lange Rede, kurzer Sinn: Tatsächlich wird sich für die Kinder wenig ändern. Alles bleibt wie es ist, wenn Kita und Eltern das so wollen. Das Gesetz sieht entsprechende Spielräume vor.
Allerdings tragen nunmehr die Kitas und nicht länger die Caterer das Ausfallrisiko und den Verwaltungsmehraufwand, den die Abrechnung der Essenversorgung mit sich bringt. Aber, ich bin mir sicher, dass im Interesse der Eltern und der Kinder pragmatische Lösungen gefunden werden. Soviel von mir für den Moment.
Bis zum nächsten Jahr und allen einen
guten Rutsch!
Herzliche Grüße aus Schwerin
Euer Bernd Tünker
Rock in der Schule
Tolle Musik, die Stimmung war gut. Das Benefizkonzert war ein voller Erfolg! Die Musiker, die Techniker, die Organisation,
der Conférencier und die Räumlichkeiten der Schule wurden kostenfrei für den guten Zweck zur Verfügung gestellt. Die Einnahmen in Höhe von 6000 Euro gehen vollständig an die Stiftung Horizonte um Kinder- und Jugendprojekte in Mecklenburg- Vorpommern zu fördern.
Vielen Dank an alle Mitwirkenden