Liebe Leserinnen und Leser,
am Sonntag, den 09. November 2014 fand in Berlin die Sonderkonferenz der Arbeiterwohlfahrt statt.
Die Sonderkonferenz – war eine zwischen den Bundeskonferenzen 2012 und 2016 - zusätzlich stattfindende Bundeskonferenz.
Im Zentrum der Konferenz standen Statut, Satzung und Schiedsordnung der Arbeiterwohlfahrt, die geändert werden sollten.
Zielsetzung der Änderungen des Statuts war es vor allem, bisher geltende Regelungen gebündelt und transparent darzustellen. So standen ganz wesentliche Regelungen an verschiedenen Stellen. Durch die erfolgreiche Verabschiedung der Änderungen des Statuts hat die AWO jetzt ein Regelwerk, in dem die für den Verband grundlegenden strukturellen Fragen geregelt sind. Ein Verband wie die AWO mit seiner geschichtlichen Herkunft und seinen Werten kann nicht alles beliebig offen lassen.
Wir sind ein Verband, der mehr ist als ein Zusammenschluss von Vereinen, die einen x-beliebigen Dachverband suchen. Wir haben Gemeinsamkeiten, die wir immer wieder durch Diskussionen in Gremien und durch Ringen um Positionen bekräftigen. Von Außen werden wir gerade dank dieser Gemeinsamkeit als „die AWO“ wahrgenommen. Die Vereine in einem Bezirk oder Kreis tragen Verantwortung für einander und brauchen Instrumentarien der Verzahnung. Diese gab es immer und wir halten an ihnen fest. Das Statut gibt ihnen einen Rahmen, der aber vor Ort schon wegen der sehr unterschiedlichen Gegebenheiten ausgestaltet werden muss. Das Statut stellt sicher, dass die Gliederungen dazu hinreichend Spielraum erhalten.
Die Neufassungen des Statuts, der Satzung des Bundesverbandes und die Schiedsordnung können in Kürze im Informationsservice des AWO Bundesverbandes eingesehen werden.
Dass so eine solche Sonderkonferenz nötig wurde, zeigt auch, wie groß die Arbeiterwohlfahrt geworden ist. Weit über 14.000 Einrichtungen und Dienste, knapp 200.000 Beschäftigte und über 360.000 Mitglieder – Dimensionen von der die AWO Gründerin Marie Juchacz 1919 wohl kaum zu träumen wagte.
Regelwerke und Werte
der Arbeiterwohlfahrt
Gastbeitrag von Wolfgang Stadler, AWO Bundesvorsitzender
Unsere hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten hervorragende soziale Arbeit beispielsweise in der Pflege oder in der Erziehung und erbringen damit einen wertvollen und anspruchsvollen Beitrag für die gesamte Gesellschaft. Dafür müssen wir als Gemeinschaft Anerkennung aussprechen und diese auch entsprechend entlohnen.
Die Einführung von Marktprinzipien in die Sozialarbeit in den 90er Jahren des letzten Jahrhunderts führte zu einer geradezu absurden Kostensenkungsstrategie, unter der in erster Linie die Beschäftigten leiden. Die AWO hat sich in den zurückliegenden Jahren verstärkt gegen diesen Trend gestemmt und auf der Bundeskonferenz 2012 in Bonn Eckpunkte für ein wertegebundenes Unternehmen verabschiedet. Zentraler Bestandteil sind dabei Maßnahmen, die eine gerechte und solidarische Bezahlung aller Beschäftigten gewährleisten. Nur ein bundesweiter, allgemein verbindlicher Entgelttarifvertrag Soziales ist in der Lage den wettbewerbsbedingten Kostensenkungsdruck im Bereich der gesamten Freien Wohlfahrt auszuhebeln.
Mit herzlichen Grüßen aus Berlin
Wolfgang Stadler
AWO Bundesvorsitzender
Die AWO hat mit dem
neuen Statut jetzt ein
Regelwerk, in dem die
für den Verband grundlegenden
strukturellen
Fragen geregelt sind.