Liebe Leserinnen und Leser,

am Sonntag, den 09. November 2014 fand in Berlin die Sonderkonferenz der Ar­beiter­wohl­fahrt statt.

Die Sonder­konferenz – war eine zwischen den Bundes­konfer­enzen 2012 und 2016 - zu­sätz­lich stattfinden­de Bundes­konferenz.

Im Zentrum der Konferenz standen Statut, Satzung und Schiedsordnung der Arbeiter­wohl­fahrt, die geändert wer­den sollten.

Zielsetzung der Änderungen des Statuts war es vor allem, bisher geltende Regel­ungen ge­bündelt und trans­parent dar­zu­stellen. So standen ganz wesent­liche Regel­ungen an ver­schiedenen Stellen. Durch die erfolg­reiche Verab­schied­ung der Änder­ungen des Statuts hat die AWO jetzt ein Regel­werk, in dem die für den Ver­band grund­legen­den struk­turel­len Fragen ge­regelt sind. Ein Verband wie die AWO mit seiner ge­schicht­lichen Her­kunft und seinen Werten kann nicht alles beliebig offen lassen.

Wir sind ein Ver­band, der mehr ist als ein Zusammen­schluss von Ver­einen, die einen x-beliebigen Dach­ver­band suchen. Wir haben Ge­mein­sam­keiten, die wir immer wieder durch Diskus­sionen in Gremien und durch Ringen um Positionen be­kräftigen. Von Außen werden wir gerade dank dieser Ge­mein­sam­keit als „die AWO“ wahr­ge­nommen. Die Vereine in einem Bezirk oder Kreis tragen Ver­antwort­ung für einander und brauchen Instrumentarien der Ver­zahn­ung. Diese gab es immer und wir halten an ihnen fest. Das Statut gibt ihnen einen Rahmen, der aber vor Ort schon wegen der sehr unter­schied­lichen Ge­ge­ben­heit­en aus­gestaltet werden muss. Das Statut stellt sicher, dass die Glieder­ungen dazu hin­reich­end Spielraum erhalten.

Die Neu­fassungen des Statuts, der Satz­ung des Bundes­ver­bandes und die Schieds­ordnung kön­nen in Kürze im In­for­mations­service des AWO Bundes­ver­ban­des ein­ge­sehen werden.

Dass so eine solche Sonder­konferenz nötig wurde, zeigt auch, wie groß die Ar­beiter­wohl­fahrt geworden ist. Weit über 14.000 Ein­richt­ungen und Dienste, knapp 200.000 Be­schäftigte und über 360.000 Mitglieder – Dimensionen von der die AWO Gründerin Marie Juchacz 1919 wohl kaum zu träumen wagte.

Regelwerke und Werte
der Arbeiterwohlfahrt

Gastbeitrag von Wolfgang Stadler, AWO Bundesvorsitzender

Der Wert der Sozialen Arbeit

Unsere hauptamtlichen Mit­arbeiter­innen und Mit­arbeiter leisten her­vor­ragende soziale Arbeit bei­spiels­weise in der Pflege oder in der Er­zieh­ung und erbringen damit einen wert­vollen und anspruchs­vollen Beitrag für die gesamte Gesell­schaft. Dafür müssen wir als Ge­mein­schaft Anerken­nung aus­sprechen und diese auch entsprechend entlohnen.

Die Einführung von Markt­prinzipien in die Sozial­arbeit in den 90er Jahren des letzten Jah­rhunderts führte zu einer gerade­zu absurden Kosten­senkungs­strategie, unter der in erster Linie die Be­schäftigten leiden. Die AWO hat sich in den zurück­liegenden Jahren ver­stärkt gegen diesen Trend gestemmt und auf der Bundes­konferenz 2012 in Bonn Eckpunkte für ein werte­ge­bundenes Unter­nehmen ver­ab­schiedet. Zentraler Be­stand­teil sind dabei Maß­nahmen, die eine ge­rechte und solidarische Be­zahl­ung aller Be­schäftigten gewähr­leisten. Nur ein bundes­weiter, allgemein ver­bind­licher Ent­gelt­tarif­ver­trag Soziales ist in der Lage den wett­be­werbs­be­dingten Kosten­senkungs­druck im Bereich der ge­samten Freien Wohlfahrt aus­zu­hebeln.

Mit herzlichen Grüßen aus Berlin
Wolfgang Stadler

Wolfgang Stadler,
AWO Bundes­vorsitzender

Die AWO hat mit dem
neuen Statut jetzt ein
Regelwerk, in dem die
für den Verband grundlegenden
strukturellen
Fragen geregelt sind.

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