Mit Inkrafttreten des zweiten Teils des Wohlfahrtsfinanzierungs- und Transparenzgesetzes (WoftG M-V) am 1. Januar 2022 überträgt das Land die Verantwortung für die Beratung an die Kommunen und stellt nur noch so viel finanzielle Mittel zur Verfügung, wie die Kommunen ihrerseits aufbringen.

Es droht der Wegfall vieler Beratungsangebote in M-V.

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