Keine neuen Informationen im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen den ehemaligen Neubrandenburger Geschäftsführer Jörg Fischer.

AWO-Landesverband verweist auf verbandliche Überprüfung 2016.

Schwerin. 11.12.2020

Dem AWO-Landesverband liegen keine neuen Informationen im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen den ehemaligen Neubrandenburger Kreisgeschäftsführer Jörg Fischer vor. Die AWO stehe den Ermittlungsbehörden jedoch jederzeit für Fragen und Auskünfte zur Verfügung, erklärte Landesgeschäftsführer Bernd Tünker. Er verwies in diesem Zusammenhang auf die verbandliche Prüfung im Jahr 2016.

Damals hatte es beim Stadtverband AWO Neubrandenburg und seinen Gesellschaften keine Hinweise auf Verstöße gegen Satzungen und Regeln der Arbeiterwohlfahrt gegeben. Anlass für die Prüfung durch den Landesverband waren Berichte, der Neubrandenburger Geschäftsführer Jörg Fischer habe seine AWO-Position genutzt, um den privat-gewerblichen Firmen seiner Familie Vorteile zu verschaffen.

Sollten die aktuellen Ermittlungen jedoch neue Informationen bringen, werde der Landesverband die Situation neu bewerten. Dazu gehöre auch, den Stadtverband bei der Wahrung seiner Interessen gegenüber der ehemaligen Geschäftsführung zu unterstützen.

Anfang September 2016 hatte der Landesverband sein Prüfergebnis zum Stadtverband Neubrandenburg vorgelegt. Dabei hatte er deutlich gemacht, dass die AWO nicht alles, was erlaubt sei, auch machen sollte. AWO und privat-gewerbliche Aktivitäten seien klar zu trennen. Jörg Fischer hatte neben seiner Geschäftsführertätigkeit auch private Unternehmen, die mit Genehmigung des Neubrandenburger Vorstands für die AWO tätig waren. Wenige Tage nach der Prüfung, hatte Jörg Fischer seinen Rücktritt bekanntgegeben.

Die AWO Mecklenburg-Vorpommern hat seit 2016 ihre Compliance-Regeln deutlich verschärft. Die ehrenamtlichen Vorstände haben seitdem transparente Regeln für ihre Personalentscheidungen. Der Landesverband muss die Bestellung von Geschäftsführern generell genehmigen und über die Geschäftsführerverträge informiert werden. Das gilt auch für die Höhe der Vergütungen. Zusätzlich legt ein Ehrenkodex fest, dass hauptamtliche Geschäftsführer keine Nebentätigkeiten haben sollten, die sie in Interessenkonflikte bringen können.

Kürzlich ist auch der parlamentarische Untersuchungsausschuss (PUA) zur Finanzierung der Wohlfahrt in Mecklenburg-Vorpommern zu Ende gegangen. Dabei ist es der AWO gelungen, die Vorwürfe, die die AfD gegen den Verband erhoben hatte, komplett zu entkräften. Am Rande war es dort auch um die Geschäftsführung beim Stadtverband in Neubrandenburg gegangen. Im PUA sei deutlich geworden, wie entschieden die AWO seit 2016 den Transparenz-Prozess im Verband vorangetrieben hat.

Bernd Tünker verwies außerdem auf den Bundesausschuss der AWO, der am vergangenen Wochenende den Governance-Kodex des Verbandes nochmal verschärft hatte. Die Initiative dazu hatte der Landesverband aktiv unterstützt.

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AWO Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.
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