Einführung eines gesetzlichen Mindestpersonalschlüssels

 

Liebe Leserinnen und Leser,

Erik von Malottki“.Erik von Malottki

wenn es um Qualität und gute Arbeitsbedingungen in der Kita geht, dann fallen immer wieder Begriffe wie Fachkraft- Kind-Relation und Mindestpersonalschlüssel. Obwohl diese beiden Begriffe eng zusammenhängen, ist die GEW der Überzeugung, dass vor allem die Einführung des landesgesetzlichen Mindestpersonalschlüssels und seine Erhöhung der „Schlüssel“ zur Verbesserung von Qualität und Arbeitsbedingungen ist. Denn die im KiföG MV festgehaltene Fachkraft-Kind- Relation ist keine feste Regelung, sondern wird im Gesetz als Durchschnitt definiert. Konkret ausgestaltet wird die Fachkraft- Kind-Relation erst durch den Personalschlüssel, der durch die Landkreise oder die kreisfreien Städte festgelegt ist.

Das heißt: Wie viele Fachkräfte müssen zur Erfüllung der Fachkraft-Kind-Relation finanziert werden. Denn in jeder Kita gibt es Kolleg*innen, die wegen Krankheit oder Urlaub abwesend sind. Auch die mittelbare pädagogische Arbeit müsste eingeplant werden, weil eine Fachkraft nicht gleichzeitig Kinder betreuen kann und z.B. Dokumentationen erstellen kann.

Die GEW fordert die Einführung eines ge­setz­lich­en Min­dest­per­sonal­schlüssels im neuen KiföG.

Obwohl der Mindestpersonalschlüssel von Region zu Region unterschiedlich geregelt ist, beruhen alle auf einer Berechnung des Landesjugendamtes aus dem Jahr 1996. Diese Berechnung beruht auf Annahmen über den Einsatz von Erzieher*innen. So wird für eine Fachkraft im Krippenbereich kein zusätzlicher Personalbedarf für Ausfall bei Krankheit und nur 15 Tage Urlaub in der Berechnung des Landesjugendamtes angenommen. Diese Berechnung ist im Landkreis Vorpommern-Greifswald, der Hansestadt Rostock und der Stadt Schwerin immer noch Grundlage für die Finanzierung des Personals im Rahmen der Entgeltverhandlungen. Geringe Verbesserungen sind in den anderen Landkreisen am Personalschlüssel vorgenommen worden. Aber auch diese reichen lange nicht aus, um den notwendigen Personalschlüssel zu erfüllen.

Die GEW fordert daher die Einführung eines gesetzlichen Mindestpersonalschlüssels im neuen KiföG. Für uns ist klar, dass die Belastung für die Erzieher*innen in der frühkindlichen Bildung ihre absolute Grenze erreicht hat und die Zeit kaum ausreicht, um die steigenden Ansprüche zu erfüllen. Das muss sich endlich ändern, vor allem wenn genügend finanzielle Mittel bereitstehen, um die Elternbeiträge abzuschaffen. Warum sollte es nicht möglich sein, gleichzeitig Mittel bereitzustellen, um das Kindeswohl in den Vordergrund zu stellen? Wir glauben, es besteht eine Chance, den Hebel umzulegen und Verbesserungen zu erkämpfen. Hierfür müssen wir alle den (Mindest-) Personalschlüssel in das Zentrum unseres Einsatzes stellen. Die GEW ist hier auf die Unterstützung aller Erzieher*innen angewiesen.

Mit besten Grüßen

Erik von Malottki,
Referent für Jugendhilfe, Sozialarbeit und Organisationspolitik bei der GEW