Wohnen im Alter - ambulant vor stationär.

 

Liebe Leserinnen und Leser,

Stefanie DreseMinisterin für Soziales, Integrationund GleichstellungStefanie Drese Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung

wir werden immer älter. Die Lebenserwartung der Menschen in Deutschland hat sich allein in den letzten 30 Jahren deutlich erhöht. In Mecklenburg- Vorpommern um stattliche 8,2 Jahre auf durchschnittlich 79,8 Jahre.

Diese sehr positive Entwicklung bringt natürlich Handlungsbedarfe mit sich. Jede vierte Einwohnerin bzw. jeder vierte Einwohner in MV ist heute bereits älter als 60 Jahre. Darauf müssen wir uns z. B. beim „Wohnen im Alter“ einstellen.

Dabei ist klar: Ältere Menschen wollen so lange wie möglich in ihrer gewohnten Umgebung bleiben. Darauf ist unsere Pflegepolitik mit dem Ansatz „ambulant vor stationär“ ausgerichtet. Vor allem auch durch die gute Unterstützung ambulanter Dienste, wie der AWO werden mehr als 75 Prozent der Pflegebedürftigen, d.h. über 60.000 Menschen in MV zu Hause betreut.

Ein großes Aufgabenfeld liegt in der Anpassung der Wohnbedingungen (Modernisierung, Umbau, Einbau von Aufzügen) und der Beseitigung von Barrieren. Oftmals sind keine großen Umbaumaßnahmen erforderlich, um Barrierefreiheit im Zuhause herzustellen. Die Pflegekassen können auf Antrag bis zu 4.000 € als Zuschuss für diese Anpassungsmaßnahmen in der Häuslichkeit zahlen. Die beabsichtigten Maßnahmen der Wohnraumanpassung sollten jedoch in jedem Fall vor Beginn mit der jeweils zuständigen Pflegekasse besprochen und dort beantragt werden.

Und auch die 17 Pflegestützpunkte im gesamten Land beraten unabhängig und kostenlos. Die dort tätigen Pflege- und Sozialberater/-innen können Hinweise zur Wohnraumanpassung geben, über Fördermöglichkeiten informieren oder bei einem Hausbesuch auch konkrete Anpassungsbedarfe aufzeigen. Darüber hinaus sind sie auch bei der Kontaktherstellung zu den Pflegekassen und Beantragung der Anpassungsmaßnahmen behilflich.

Obendrein müssen alternative Wohnformen für ältere Menschen ausgebaut und mit einer entsprechenden Infrastruktur ergänzt werden. Alternative Wohnformen können z. B. Betreutes Wohnen, Gemeinschaftliches Wohnen, ambulant betreute Wohngemeinschaften sein.

Es müssen alternative Wohnformen für ältere Menschen ausgebaut und mit einer entsprechenden Infrastruktur ergänzt werden.

Dabei geht es um eine altersgerechte Gestaltung von Wohnraum und Wohnumfeld sowie die Schaffung von aufeinander abgestimmten Hilfestrukturen, auch wenn Hilfe- und Pflegebedarf besteht. Das Wohnen in einer stationären Pflegeeinrichtung sollte in der Regel das letzte Glied in der Kette der verschiedenen Wohnformen im Alter sein.

Aber aufpassen: der Begriff Betreutes Wohnen ist gesetzlich nicht geschützt. Es ist keine Rund-um-Versorgung. Ältere Menschen sollten sich daher vor Einzug in eine neue Wohnung informieren, ob das Angebot ihren Erwartungen entspricht.

Mit herzlichen Grüßen

Stefanie Drese