AWO-Governance-Kodex 2.0

Verbindliche Richtlinien für die Arbeiterwohlfahrt in Deutschland

Stand 05. Dezember 2020

Am 05.11. 2020 wurde die neue Fassung des AWO-Governance-Kodex  durch den Bundesausschuss beschlossen. Der Kodex beinhaltet verbindliche Richtlinien für eine verantwortungsvolle Führung und Aufsicht der Vereine, Verbände und Unternehmen bei der AWO. Nach der Verabschiedung im Jahr 2017 - als Nachfolger des ehemaligen Unternehmenskodex - wurde der Kodex nun erneut nach Praxishinweisen aus dem Verband und weitergehenden Erfahrungen aus Compliance-Fällen modernisiert und weiterentwickelt.

Die Neuerungen umfassen eine überarbeitete Aufmachung des Kodex, die Anpassung von Regelungen zur Stärkung der Aufsichtsgremien, wichtige Spezifikationen und Erhöhung der Transparenz hinsichtlich der Vergütung der Geschäftsführungen sowie eine vereinfachte Handhabung zur Vermeidung von Interessenkonflikten.

Der AWO-Governance-Kodex sowie  Anlagen und Arbeitshilfen können als Downlaod unten heruntergeladen werden.

Downloads zum AWO Governance-Kodex


Broschüre

AWO - Governance-Kodex 2.0
Verbindliche Richtlinien der AWO in Deutschland
Fassung vom 05.12.2020

Arbeitshilfen
Die Arbeitshilfen zur Vergütung unterstützt die Aufsichtsgremien bei der Bestimmung der Vergütung der jeweiligen Geschäftsführung im Einklang mit dem AWO Governance-Kodex. Die Arbeitshilfe zur Korruptionsprävention gibt den AWO Gliederungen eine klare Vorlage für die Einstellung einer eigenen Richtlinie für die Mitarbeitenden.

Arbeitshilfe zur Vergütung der Geschäftsführung
Fassung vom 05.12.2020

Arbeitshilfe Korruptionsprävention
Fassung vom 11.06.2019

Formulare zum AWO Governance-Kodex
Die Formulare dienen der jährlichen Abfrage, mit denen die Gliederungen, Mitglieder der Geschäftsführungen und die Mitglieder der Aufsichtsgremien erklären, dass sie die Regelungen des AWO Governance-Kodex einhalten.

Formular für Gliederung
Fassung vom 25.08.2020

Formular für Geschäftsführung
Fassung vom 25.08.2020

Formular für Mitglieder des Aufsichtsgremiums
Fassung vom 25.08.2020