BFD über 27

Wo muss ich hin?
Nicht weit weg! Mit dem Freiwilligendienst können Sie sich in einer AWO - Einsatzstelle vor Ort engagieren.
Das kann eine Kita, eine Pflegeeinrichtung oder eine andere soziale Einrichtung sein.
Wohin genau es gehen kann, finden Sie unter www.awo-freiwillich.de
oder durch einen Anruf bei mir, Juliane Dähn, heraus.
Wann geht es los?
Ein Einstieg ist laufend möglich.
Ein Freiwilligendienst dauert in der Regel ein Jahr – mindestens aber 6 und höchstens 18 Monate.
Genaues wird in einer gemeinsamen Vereinbarung zum Bundesfreiwilligendienst geregelt.
Wie sieht das Programm aus?
Im Freiwilligendienst geht es darum, Teil des Einsatzstellenteams zu werden, für Andere da zu sein und dabei das zu tun, was einem liegt oder voranbringt!
Das könnte je nach Einsatzstelle und Absprache z.B. die Unterstützung bei der Betreuung von Kindern oder bei der Altenpflege sein.
Aber auch hauswirtschaftliche, gärtnerische oder handwerkliche Tätigkeiten sind möglich.
Der Dienst kann in Voll- oder Teilzeit (mind. 20,5 Wochenstunden) erfolgen.
Was wir sonst noch vorbereitet haben:
• Aufgaben, die sich auch
danach richten, was Sie sich zutrauen
• Persönliche
Ansprechpartner*innen vor Ort
• Einen Seminartag je Monat
(bei Freiwilligen über 27 Jahren)
im Rahmen der Dienstzeit - für den
Austausch mit anderen Freiwilligen
und wählbaren Themen
• monatliches Taschengeld - hiervon
sind bis zu 250€ anrechnungsfrei
bei Bürgergeldbezug
• Urlaubsanspruch und
Sozialversicherungspflicht
über die Einsatzstelle
• Qualifiziertes Arbeitszeugnis
am Ende des Freiwilligendienstes
Was Sie mitbringen sollten:
Lust, sich vor Ort zu engagieren!
Es sind keine Vorerfahrungen notwendig und der Freiwilligendienst
kann von Menschen jeden Alters (nach der Vollzeitschulpflicht) genutzt werden.
BFD 27+Bundesfreiwilligendienst |
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Altersgrenze | ab Vollendung der Vollzeitschulpflicht; keine Altersgrenze nach oben |
Arbeitszeit | Vollzeit oder Teilzeit (mind. 20,5 Wochenstunden) für Freiwillige ab 27 Jahre möglich |
Dauer | 6 Monate bis 18 Monate |
Seminare | 12 Einzelseminartage/ 1 Tag pro Monat für Freiwillige ab 27 Jahre |
Wie oft kann der Dienst geleistet werden? | mehrfache Wiederholung nach jeweils fünf Jahren möglich |
Taschengeld | bei Vollzeit Höchstgrenze 453,00 € (6 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung), Zulage für Verpflegung/ Dienstkleidung möglich, bei Teilzeit anteilig |
Einsatzbereich | Gemeinwohlorientierte Einrichtungen für Kinder, Jugendliche, Familien und Senioren, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Migrationsdienste, Krankenhaus, kulturelle Einrichtungen und andere |
Geschlecht | m/w/d |
Vereinbarung der Freiwilligen mit | dem Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben ( BAFzA) |
Sozialversicherung | Während des BFD`s sind die Freiwilligen in der/durch die gesetzlichen Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versichert |
Entstehung | 2011 aus dem Zivildienst |