Bundesfreiwilligendienst

Bundesfreiwilligendienst (BFD)

Der BFD steht Männern und Frauen jeden Alters nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht offen und fördert das lebenslange Lernen.

Dauer des Einsatzes

Der BFD dauert in der Regel zwölf Monate, mindestens sechs Monate. Es kann auch auf 18 Monate verlängert werden.
Jugendliche bis 27 Jahre absolvieren den BFD in einer Vollzeittätigkeit. Für Freiwillige über 27 Jahre besteht die Möglichkeit eines Einsatzes in Teilzeit, aber mit mehr als 20 Stunden in der Woche.

Einsatzbereiche

Der Einsatz erfolgt überwiegend in gemeinwohlorientierten Einrichtungen für Kinder, Jugendliche, Familien und Senioren, in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, im Krankenhaus, in kulturellen Einrichtungen und vielen anderen Einsatzstellen.
Im Gegensatz zum FSJ gibt es Einsatzstellen, bei denen handwerkliche, gärtnerische oder Versorgungstätigkeiten angeboten werden.

Seminare und pädagogische Begleitung

Wie bei allen gesetzlich geregelten Freiwilligendiensten gibt es im BFD das Angebot der pädagogischen Begleitung und der Teilnahme an Seminaren. Bei der Begleitung stehen beim AWO-Träger und in der Einsatzstelle feste Ansprechpartner zur Verfügung, die die Freiwilligen bei ihrem Einsatz unterstützen und ihnen zur Seite stehen.

Die Teilnahme an Seminaren gehört zum Dienst. Für einen Einsatz von 12 Monaten sind 25 Seminartage vorgesehen, die in Blöcken absolviert werden. Ziel der Seminare ist es, soziale, kulturelle und interkulturelle Kompetenzen zu vermitteln und das Bewusstsein für das Gemeinwohl zu stärken. Im BFD sind mindestens fünf Tage politische Bildung vorgesehen.

Leistungen

Die Freiwilligen erhalten ein monatliches Taschengeld. Die Einsatzstellen können für Unterkunft und Verpflegung Geldersatzleistungen gewähren. Ab dem 28. Lebensjahr ist auch eine Teilzeitbeschäftigung von mehr als 20 Stunden in der Woche möglich. Das Taschengeld wird dann entsprechend gekürzt.
Der Anspruch auf gesetzliche Leistungen wie Kindergeld oder Waisenrente bleibt bestehen.
Der Urlaub richtet sich nach dem jeweils gültigen Tarifvertrag der Einsatzstelle.

Sozialversicherung

Während des Einsatzes sind die Freiwilligen sozialversichert. Das heißt: Freiwillige sind in der gesetzlichen Unfall-, Kranken-, Pflege-, und Arbeitslosenversicherung abgesichert.
Die Freiwilligen sind unfallversichert.

Rechtsgrundlage

Die gesetzliche Grundlage im BFD bildet das Gesetz zur Einführung des Bundesfreiwilligendienstes von 2011.