FSJ und BFD

Infos und Ansprechpartner FSJ und BFD unter 27 Jahre
Wir informieren gerne zu allgemeinen Fragen rund um die Freiwilligendienste (FSJ und BFD)
Passende Einsatzstellen und Kontakte für Bewerbungen findest Du hier:
Wir behandeln die beiden Freiwilligendienstformate FSJ und BFD so gut es geht gleich, dennoch müssen wir einige Unterschiede beachten.
FSJFreiwilliges Soziales Jahr |
BFDBundesfreiwilligendienst |
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Voraussetzung | ab Vollendung der Vollzeitschulpflicht | |
Arbeitszeit | Vollzeit | |
Dauer | 6 Monate bis 18 Monate, in Ausnahmefällen 2 Jahre | |
Seminare | 25 Seminartage, davon 4 fünftägige Übernachtungsseminare | |
Wie oft kann der Dienst geleistet werden? | einmal | mehrfache Wiederholung nach jeweils fünf Jahren möglich |
Taschengeld | für beide Dienste gleich hoch | |
Kindergeld | Anspruch besteht | |
Einsatzbereich | Gemeinwohlorientierte Einrichtungen für Kinder, Jugendliche, Familien und Senioren, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Migrationsdienste, Krankenhaus, kulturelle Einrichtungen und andere | |
Geschlecht | Männer und Frauen | |
Vereinbarung der Freiwilligen mit | Einsatzstelle/ AWO Kreisverband und AWO Landesverband MV | dem Bund (Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, kurz BAFzA) |
Sozialversicherung | Absicherung besteht | |
Studium, Uni, Hochschule, FH | Viele Hochschulen bieten Studenten Vorteile, die ein FSJ absolviert haben und einen sozialen Beruf studieren wollen. | Vorteile für Studenten, die den BFD geleistet haben, gibt es ebenfalls an vielen Hochschulen. |
Entstehung | 1964 aus der freiwilligen Arbeit bei der evangelischen und katholischen Kirche | 2011 aus dem Zivildienst |
Gesetzesgrundlage | Jugendfreiwilligendienstgesetz (JFDG) | Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG) |