Freiwilliges Soziales Jahr


Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)

Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) ist ein Bildungsjahr für junge Menschen, die ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt und das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Dauer des Einsatzes

Das FSJ dauert in der Regel zwölf Monate, mindestens sechs Monate. Es kann auch auf 18 Monate verlängert werden. Das FSJ beginnt in der Regel am 1. September eines Jahres und ist eine Vollzeitbeschäftigung.

Einsatzbereiche

Der Einsatz erfolgt überwiegend in gemeinwohlorientierten Einrichtungen für Kinder, Jugendliche, Familien und Senioren, in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, in den Migrationsdiensten, im Krankenhaus, in kulturellen Einrichtungen und vielen anderen Einsatzstellen.

Seminare und pädagogische Begleitung

Das FSJ wird pädagogisch begleitet. Bei der Begleitung stehen beim AWO-Träger und in der Einsatzstelle feste Ansprechpartner zur Verfügung, die die Freiwilligen bei ihrem Einsatz unterstützen und ihnen zur Seite stehen. Der Dienst in der Einsatzstelle orientiert sich an den Lernzielen, die gemeinsam mit dem Freiwilligen vereinbart werden.
Darüber hinaus sind die 25 Seminartage als wesentlicher Bestandteil des FSJ gesetzlich festgeschrieben. Ziel der Seminare ist es, soziale, kulturelle und interkulturelle Kompetenzen zu vermitteln und das Bewusstsein für das Gemeinwohl zu stärken.
Wir führen ein Einführungs-, ein Vertiefungs- und ein Abschlussseminar als Wochenseminare, sowie regionale Seminartage an verschiedenen Orten in Mecklenburg-Vorpommern durch.

Leistungen

Die Freiwilligen erhalten ein monatliches Taschengeld. Die Einsatzstellen können für Unterkunft und Verpflegung Geldersatzleistungen gewähren. Der Anspruch auf gesetzliche Leistungen wie Kindergeld oder Waisenrente bleibt bestehen.
Bei einem zwölfmonatigen FSJ werden 27 Arbeitstage Urlaub gewährt.
Für Freiwillige im FSJ besteht Anspruch auf Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.

Sozialversicherung

Während des Einsatzes sind die Freiwilligen sozialversichert. Das heißt: Freiwillige sind in der gesetzlichen Unfall-, Kranken-, Pflege-, und Arbeitslosenversicherung abgesichert.
Die Freiwilligen sind unfallversichert.

Rechtsgrundlage

Die gesetzliche Grundlage im FSJ bildet das Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten von 2008.

 

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