Schwerin. 05.09.2016
Prüfung der Geschäftsführung bei der AWO Neubrandenburg: gegen Verbandsrecht wurde nicht verstoßen. AWO Landesgeschäftsführer Bernd Tünker fordert dennoch, AWO und privatgewerbliche Aktivitäten stärker zu trennen.
Die Prüfung der Geschäftsführung beim Stadtverband AWO Neubrandenburg und seinen Gesellschaften hat keine Hinweise auf Verstöße gegen Satzungen und Regeln der Arbeiterwohlfahrt ergeben. Anlass für die Prüfung durch den Landesverband waren Berichte, der Neubrandenburger Geschäftsführer Jörg Fischer würde seine AWO-Position nutzen, um den privat-gewerblichen Firmen seiner Familie Vorteile zu verschaffen. Fischers Frau und Sohn betreiben eine Immobilien- und Hausverwaltungsfirma, die Objekte an den Stadtverband und dessen Gesellschaften vermietet und dort auch Hausmeister-, Gartenpflege- und Baudienstleistungen erbringt. Außerdem hat Jörg Fischer selbst eine Versicherungs-Agentur über die alle Versicherungen der AWO laufen.
Im Rahmen der Prüfung durch den Landesverband hatte der Neubrandenburger Vorstand die Verträge zu diesen Themen und sämtliche Protokolle der Vorstandssitzungen der letzten zehn Jahre vorgelegt. Daraus geht hervor, dass der Vorstand über diese Aufträge, Mietverhältnisse und Versicherungen informiert war. Die Mieten und Stundensätze in den Verträgen sind marktüblich. Größere Bauvorhaben wurden europaweit ausgeschrieben. Alle wesentlichen Entscheidungen sind in diesem Gremium gefallen. Außer den Revisoren des Verbandes sind bei den Vorstandssitzungen auch Betriebsratsvertreter dabei. „Die Unterlagen belegen“, sagt Landesgeschäftsführer Bernd Tünker, „dass diese Dinge transparent besprochen wurden. Die Verträge haben die nötigen Unterschriften. Es gibt keine Hinweise für Insichgeschäfte nach § 181 BGB. Verbandsrechtlich gibt es da nichts zu beanstanden.“
Dennoch fordert Tünker, dass sich die AWO Neubrandenburg klarer gegen die Fischer-Firmen abgrenzt. „Es ist nicht verboten, AWO-Geschäftsführer und gleichzeitig Versicherungsmakler zu sein. Es ist auch nicht verboten, in dieser Position Geschäftsbeziehungen mit der Firma der eigenen Frau zu unterhalten. Dennoch sollten wir nicht alles, was erlaubt und machbar ist, auch machen.“ Nach Ansicht von Tünker sollten hauptamtliche Geschäftsführer keine Nebentätigkeiten haben, die sie in Interessenkonflikte bringen könnten. „Das möchte ich im Verband diskutieren.“
Jörg Fischer ist seit 2001 Geschäftsführer des Stadtverbandes Neubrandenburg. Außerdem leitet er die AWO Kinder- und Jugenddienste gGmbH, die AWO Pflege und Betreuungs gGmbH und die AWO Reinigungs- und hauswirtschaftliche Servicegesellschaft mbH. Fischer hatte den Stadtverband in einer schwierigen wirtschaftlichen Situation zunächst provisorisch übernommen. „Dass die AWO Neubrandenburg heute so gut dasteht, ist wesentlich sein Erfolg.“, erklärt Tünker, „Ich habe ihm nichts vorzuwerfen und als Landesgeschäftsführer kann ich ihm auch keine Vorschriften machen.“
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