Schwerin, 14.11.2016

Fünf-Punkte-Paket für Transparenz wird von allen Kreisverbänden der AWO MV unterstützt.
Landesgeschäftsführer Tünker: Prüfung sämtlicher Geschäftsführerverträge abgeschlossen. Keine Beanstandungen.

Die Regeln und Maßnahmen, die der Landesausschuss der AWO Mecklenburg-Vorpommern im Fünf-Punkte-Paket für Transparenz beschlossen hat, werden von allen Kreisverbänden umgesetzt. Sie räumen dem Landesverband damit erheblich erweiterte Kontroll- und Mitspracherechte ein. Die Bestellung von Geschäftsführern muss künftig generell vom Landesverband genehmigt werden. Die Verträge der Geschäftsführer sind gegenüber dem Landesverband offenzulegen.

„Bei meinen Gesprächen in den letzten Wochen habe ich sämtliche Geschäftsführerverträge einsehen und prüfen können“, erklärt AWO-Landesgeschäftsführer Bernd Tünker. Danach sind die bestehenden Vereinbarungen ohne Ausnahme satzungskonform, basieren auf Vorstandsbeschlüssen, die entsprechend transparent protokolliert sind und haben die nötigen Unterschriften. „Ich habe keine Beanstandungen.“

Bedingung für die Prüfung war, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gewahrt bleibt und persönliche Daten nur gegenüber dem Landesverband offengelegt werden. „Nicht die Zahlen sind Gegenstand der Prüfung gewesen, sondern das Verfahren. Entscheidend ist, dass die Verfahren verbandsrechtlich in Ordnung sind“, sagt Bernd Tünker. Die Höhe der Gehälter liege in der Verantwortung der gewählten Gremien vor Ort, wobei insbesondere der Umfang der Aufgaben, die persönliche Leistung und Qualifikation sowie die wirtschaftliche Lage des Unternehmens bei der Bemessung der Vergütung von Bedeutung seien. Der Bundesverband erarbeitet derzeit Richtlinien zur Vergütung von hauptamtlichen Geschäftsführern. „Wir unterstützen diese Initiative. Ich erwarte, dass wir dazu bei der AWO-Bundeskonferenz Ende November Beschlüsse bekommen werden.“

Die Kreisverbände haben außerdem Selbstverpflichtungserklärungen unterschrieben, den Landesverband über alle Änderungen und Ergänzungen in den Verträgen zu informieren. Das gilt auch für den Ehrenkodex, den der Landesausschuss formuliert hat. Der legt fest, dass Geschäftsführer, um mögliche Interessenkonflikte zu vermeiden, alle Nebentätigkeiten offenlegen müssen. „Die Kreisverbände setzen damit klare Prioritäten für mehr zivilgesellschaftliche Steuerung und Kontrolle“, sagt Bernd Tünker. „Sie geben damit aber auch regionale Selbständigkeit ab. Das ist ein großer Schritt in der Organisationsentwicklung, sowas braucht oft Jahre. Wir haben damit innerhalb von Wochen eine Reform umgesetzt, die es unmöglich machen wird, dass sich ein Fall wie in Waren wiederholt.“

Diese Reform macht gleichzeitig klar, dass die AWO MV pauschalen Verdächtigungen und Vorurteilen selbstbewusst begegnet. „Es ist populär, der freien Wohlfahrt insgesamt ein Transparenzproblem zu unterstellen und nach mehr Kontrolle zu rufen. Dabei weiß jeder, der das System der sozialen Arbeit kennt, dass es kaum einen stärker kontrollierten und regulierten Sektor in Deutschland gibt.“

 

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