Arbeiterwohlfahrt duldet keinen Extremismus in ihren Kindertageseinrichtungen
Pressemitteilung vom 28.07.2010
Der AWO Landesverband M-V e.V. begrüßt den Erlass der Ministerin für Soziales und Gesundheit zur "Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bei der Erlaubniserteilung für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen". "Wir, als anerkannter Träger der Spitzenverbände der Wohlfahrtspflege", so der Geschäftsführer des AWO Landesverbandes, Wolfgang Gulbis, "haben dafür Sorge getragen, dass es in unseren Einrichtungen keine rechtsextremen oder rechtsradikalen Tendenzen gibt."