AWO begrüßt Pläne zur Bürgergeldreform – weitere Schritte müssen zügig folgen

Der AWO Bundesverband begrüßt, dass sich die Regierung eine umfangreiche Reform des Zweiten Sozialgesetzbuchs – besser bekannt als Hartz IV – in ihrem Koalitionsvertrag vorgenommen hat. Diese soll nun schrittweise umgesetzt werden. Am Dienstag endete die Frist zur Stellungnahme zum Entwurf der Bürgergeldreform. Insgesamt sind die geplanten Änderungen im nun vorliegenden Teilpaket aus Sicht der AWO ein erster Schritt in die richtige Richtung, doch es gibt auch Anpassungsbedarf.

Dazu erklärt Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt: „Der vorliegende Entwurf zum Bürgergeld enthält viele gute Ansätze, von denen Menschen in der Grundsicherung profitieren. Der Entwurf deckt viele langjährige Forderungen der AWO ab und verspricht, diese endlich gesetzlich zu verankern. Allen voran begrüßen wir die Entfristung des Sozialen Arbeitsmarktes, der Langzeitarbeitslosen neue Beschäftigungsperspektiven öffnet und mehr soziale Teilhabe an der Gesellschaft verspricht.“ Erfreulich seien aus Sicht der AWO außerdem die geplanten Boni für die Teilnahme an beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen sowie großzügigere Anrechnungsregeln für Nebenverdienste von jungen Menschen. „Unverständlich ist,“ so Groß weiter, „dass junge Menschen, die einen Freiwilligendienst ableisten, von diesen Verbesserungen nicht profitieren sollen. An dieser Stelle müssen unbedingt Nachbesserungen erfolgen, um diese Form des Engagements auch finanziell zu würdigen und junge Menschen für eine Berufstätigkeit im sozialen Sektor zu begeistern.“

Nachbesserungsbedarf sieht die AWO zudem in dem neu eingeführten System von Kooperationsplan, Vertrauenszeit und Leistungsminderungen. Nach den neuen Regelungen soll dem Grunde nach nicht sanktioniert werden, wer gut mit den Jobcentern zusammenarbeitet und sich an die gemeinsamen Vereinbarungen im Kooperationsplan hält. Die AWO bewertet die Vertrauenszeit grundsätzlich als eine wirklich gute Idee, mahnt jedoch an, die vielen schwer nachvollziehbaren Ausnahmen von der Sanktionsfreiheit in der Vertrauenszeit zu überdenken. Ob die Einführung des Bürgergeldes einen wirklichen Systemwechsel in der Grundsicherung vollzieht, wird sich aus Sicht der AWO letztlich jedoch maßgeblich an der Frage entscheiden, ob mit der noch ausstehenden Neuermittlung der Regelsätze endlich ein bedarfsdeckendes Niveau erreicht und der Fortschreibemechanismus so reformiert wird, dass er die Regelsatzhöhe kurzfristig an das Inflationsgeschehen angleicht. Insgesamt müssen aus Sicht der AWO Erhöhungen im dreistelligen Bereich erreicht werden. „Denn“, so Michael Groß abschließend, „eine Grundsicherung, die nicht vor Armut schützt und keine gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht, ist ihren Namen nicht wert.“

24.08.2022 | Pressemitteilung
AWO Bundesverband e.V.

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