AWO sieht Beratung durch ambulante Pflegedienste in Gefahr

Der Referentenentwurf zur Neuordnung der Pflegeversicherung sieht neben Einschnitten und Verschlechterungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen auch eine Umstrukturierung der Pflegeberatungslandschaft vor – mit massiven Veränderungen für die ambulanten Dienste. Das Bundesministerium für Gesundheit führt dies in seinem Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) aus. Dazu erklärt Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt (AWO):

„Neben den bekanntgewordenen Einschnitten und Verschlechterungen für Pflegebedürftige und deren Angehörige soll die Pflegeberatung durch eine sogenannte Pflegebegleitung abgelöst werden. Die inhaltliche Weiterentwicklung der Beratung ist grundsätzlich positiv zu bewerten, soll doch damit eine frühzeitige, umfassende Unterstützung von Pflegebedürftigen sowie deren An- und Zugehörigen im Beratungssetting erfolgen. Unklar bleibt jedoch die Ausgestaltung der Angebotsstruktur ab dem 01.01.2028. Da bleibt vieles vage und lässt Raum für unnötige Spekulationen.“

Pflegebegleitung setzt aus Sicht der AWO zwingend pflegefachliche Expertise voraus. Diese dürfe nicht infrage gestellt werden und könne ausschließlich durch qualifizierte Pflegefachpersonen sichergestellt werden. Besonders ambulante Pflegedienste verfügten über Mitarbeitende mit den praktischen Erfahrungen und Kompetenzen und müssten daher weiterhin eine zentrale Rolle in der zukünftigen Pflegebegleitung einnehmen.

Sollte die Beratung als zentrales Aufgabenfeld entfallen, führt dies zu einer weitreichenden Schwächung der ambulanten Pflege und senkt die Attraktivität des Arbeitsbereiches. Denn wenn Fachkräfte auf reine Versorgungstätigkeiten reduziert und ihre Kompetenzen in der Pflegeprozessverantwortung statt befördert beschnitten werden, wird sich der Personalmangel hier weiter verschärfen.

Die AWO fordert, die pflegefachlichen Unterstützungs-, Beratungs- und Anleitungskompetenzen von Pflegefachpersonen ambulanter Dienste in die Weiterentwicklung der Pflegebegleitung zu integrieren und eine Übertragung an sie strukturell vorzusehen. Nur eine gesetzliche Erwähnung ambulanter Pflegedienste kann die Fortführung bestehender Strukturen absichern. Diese fehlt bislang.

Angesichts der drängenden Fragen zur Zukunft der pflegerischen Versorgung hat die BAGFW ein zukunftsweisendes Konzept zur “Weiterentwicklung der ambulanten Pflege – Konzeptionelle Überlegungen für eine Sozialstation 2.0” vorgelegt.

11.06.2026 | Pressemitteilung
AWO Bundesverband e.V.

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