Einigung bei der Kindergrundsicherung:
Eckpunkte werden den Bedarfen nicht gerecht
Der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt zeigt sich enttäuscht angesichts der heute bekannt gegebenen Einigung zur Kindergrundsicherung.
“Das große, ambitionierte Vorhaben, Kinderarmut zu beenden, ist zu einer reinen Verwaltungsreform geschrumpft. 2,4 Milliarden Euro sind schlicht zu wenig Geld. Die angekündigte Neuberechnung des soziokulturellen Existenzminimums muss zu deutlichen Verbesserungen bei Kindern und Jugendlichen führen; ansonsten wäre am Problem der Kinderarmut vorbeireformiert. Seit 2009 kämpfen wir für eine umfassende und armutsfeste Reform der kindbezogenen Leistungen im Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG. Was ein Meilenstein hätte werden können, ist nun ein Schlag ins Gesicht der Betroffenen. Die Zukunft vieler Kinder wird damit verspielt”, erklärt Michael Groß, Vorsitzender des Präsidiums der Arbeiterwohlfahrt. “Dass der Bundesfinanzminister zudem angekündigt hat, dies sei die letzte finanzierbare Sozialreform in diesem Haushalt, zeigt sehr deutlich: Dieser enttäuschende Entwurf ist das Ergebnis ideologisch getriebener Debatten, die wieder einmal auf dem Rücken von Kindern ausgetragen wurden.”
Der Verband erklärt, es sei bezeichnend, dass in ersten Verlautbarungen der beteiligten Ministerien kaum konkrete Zahlen zu tatsächlichen Erhöhungen genannt würden. Zudem kritisiert er die Fokussierung auf Erwerbsanreize für Eltern armutsbetroffener Kinder.
Michael Groß: „Die heute angekündigten Leistungserhöhungen bleiben noch weit hinter den Bedarfen zurück. Dass der Finanzminister statt klaren Finanzierungszusagen nun wieder damit argumentiert, dass Eltern verstärkt in Beschäftigung gebracht werden müssen, ist eine Farce - denn gleichzeitig sieht sein Haushaltsentwurf eine Kürzung der Mittel für die Eingliederung in den Arbeitsmarkt vor. Das passt nicht zusammen. Mit Blick auf die Ausgestaltung der Kindergrundsicherung freut uns als AWO jedoch, dass viele kindbezogene Leistungen zusammengefasst werden sollen und sich beim Bewilligungszeitraum und der Abschmelzrate ein Beispiel am Kinderzuschlag genommen wird. Dass dieses künftig auch für den Unterhalt gelten soll, wenn ein Erwerbseinkommen erzielt wird, ist ein guter Schritt für einige Alleinerziehenden-Haushalte.“
Groß betont weiter: „Enttäuschend hingegen ist die geplante Ausklammerung der Unterstützung für die soziale und kulturelle Teilhabe sowie für den Schulbedarf. Gerade zu Beginn des neuen Schuljahres hätten wir uns hier ein anderes Signal von der Regierung gewünscht für die Absicherung der Teilhabe von Millionen von Kindern und Jugendlichen. Auch dass Kinder und Jugendliche, die Leistungen nach dem Asylbewerber-Leistungsgesetz erhalten und in Deutschland aufwachsen, von der Kindergrundsicherung ausgeklammert werden, ist und bleibt sozial ungerecht. Hier hoffen wir auf beherzte Verhandlungen im anstehenden parlamentarischen Verfahren.“
28.08.2023 | Pressemitteilung
AWO Bundesverband e.V.