Ifo-Studie zeigt: Zusammenlegung von Sozialleistungen ermöglicht Armutsbekämpfung und Arbeitsmarktchancen
AWO macht Vorschlag zur Umsetzung der Sozialstaatsreform
Die Debatte um die Reform des Sozialstaats ist in vollem Gange – im Arbeits- und Sozialministerium wird auf Basis der Empfehlungen der Kommission zur Sozialstaatsreform die Zusammenlegung der Grundsicherung mit Kinderzuschlag, Wohngeld und weiteren Sozialleistungen vorbereitet. Im Auftrag des AWO Bundesverbandes hat das ifo-Institut ausgearbeitet, wie diese Zusammenlegung so gestaltet werden kann, dass Armut reduziert und Erwerbstätigkeit stärker gefördert wird.
Das Design des AWO-Reformansatzes folgt im Kern den Empfehlungen der Kommission. Die zentralen Unterstützungsleistungen für erwerbsfähige Menschen – Grundsicherungsgeld, Wohngeld und Kinderzuschlag – werden in eine Leistung mit einem einheitlichen Einkommensbegriff überführt. Die Einkommensanrechnung wird entgegen den Empfehlungen der Kommission für niemanden systematisch verschlechtert. Ein Erwerbsbooster und ein Alleinerziehenden-Freibetrag setzen gezielt Anreize für sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Würde die Reform entlang der AWO-Parameter umgesetzt, würde die Armutsgefährdungsquote um 0,9 Prozentpunkte sinken, untere Einkommensschichten würden ihr verfügbares Einkommen im Durchschnitt um bis zu 515 Euro im Jahr erhöhen können und 322.000 Personen Arbeitslosigkeit überwinden.
Dr. Marvin Deversi, Bundesvorstand der AWO, kommentiert die Studie: „Wenn wir die Zusammenlegung zentraler Leistungen mit klugen Instrumenten versehen, wie dem Erwerbsbooster für eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit oder dem Alleinerziehenden-Freibetrag, dann sinkt die Armutsgefährdung spürbar und das Arbeitsangebot steigt. Die Verbesserung von Arbeitsmarktchancen und Armutsbekämpfung sind keine Gegensätze, sondern zwei Seiten einer Medaille!"
Dr. Maximilian Blömer, Leiter der Studie beim ifo-Institut, ergänzt: „Der Reformansatz ist gleichzeitig gezielt so ausgestaltet, dass die Arbeitsanreize gestärkt werden. Auch das trägt zur Reduktion des Armutsrisikos bei: Haushalte können mit einer Kombination aus existenzunterstützender Leistung und eigener Erwerbstätigkeit dem Armutsrisiko entkommen.“
Der Vergleich mit einer Kindergelderhöhung auf 299 Euro im Monat zeigt die verteilungspolitische Effizienz des AWO-Ansatzes. Bei gleichem fiskalischem Volumen von knapp 5,4 Mrd. Euro würde eine Kindergelderhöhung die Armutsquote nur um 0,1 Prozentpunkte senken, wäre weniger zielgerichtet und hätte viel schwächere Arbeitsmarkteffekte.
Deversi weiter: „Unsere Reform könnte nicht nur das Arbeitskräfteangebot insgesamt und das Einkommen von Paaren mit Kindern und Alleinerziehenden verbessern. Sie ist in unserer Leistungs- und Arbeitsgesellschaft auch gerechter, da wir systematische Schlechterstellungen bei Erwerbstätigen in der Grundsicherung vermeiden. Unser AWO-Reformansatz zeigt, dass es Armutsbekämpfung nicht zum Nulltarif gibt. Der Preis der Reform ist vor dem Hintergrund der positiven Auswirkungen aus unserer Sicht dennoch unschlagbar – gerade auch im Vergleich zur Erhöhung des populären, aber wenig zielgerichteten Kindergeldes. Wir fordern von der Bundesregierung daher eine schnelle Umsetzung unserer Ideen.“
Theresa Lange, Wissenschaftlerin am ifo-Institut und Mitautorin der Studie, stellt fest: „Der vorgestellte Reformansatz zeigt deutliche Besserstellungen im durchschnittlich verfügbaren Einkommen insbesondere für untere Einkommensdezile und Haushalte mit Kindern. Diese Besserstellungen spiegeln sich in den ausgewiesenen Armuts- und Ungleichheitsmaßen wider, sodass der Reformansatz armutsreduzierend wirkt und Ungleichheit verringert.“
Dr. Maximilian Blömer resümiert: „Die Zusammenlegung der Transferleistungen Grundsicherungsgeld, Wohngeld und Kinderzuschlag und ein einheitlicher Einkommensbegriff führen nicht automatisch zu einer geringeren Leistungshöhe oder einer Verschlechterung für den unteren Einkommensbereich. Es kommt auf die Ausgestaltung an.“
Studie und Pressekit gibt es hier zum Download: http://awo.org/pressemeldung/ifo-studie-zusammenlegung-sozialleistungen
19.08.2026 | Pressemitteilung
AWO Bundesverband e.V.