Teilhabe für Menschen mit Behinderung in M-V gefährdet
Landesregierung dreht wichtige Schritte bei Inklusion und Teilhabe zurück und verstößt gegen Bundesrecht
Die LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtpflege MV e.V. kritisiert die Landesregierung sehr deutlich, mit einer Verordnung die Rechte von Menschen mit Behinderung zu verletzen. „Sollte diese in Kraft treten, verstößt sie in der vorliegenden Form gegen das Bundesteilhabegesetz und die UN-Behindertenrechtskonvention“, sagt Henrike Regenstein, Vorsitzende der LIGA. „Die Landesregierung gefährdet wesentliche Fortschritte bei Inklusion und Teilhabe und schränkt die Rechte und Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderung ein “Hintergrund ist der Entwurf zu einer „Verordnung zum Ersatz des Landesrahmenvertrages nach § 131 Abs. 1 SGB IX.“
„Uns ist bewusst, dass die Kosten in der Eingliederungshilfe seit Jahren steigen,“ sagt Henrike Regenstein. „Zur Wahrheit gehört aber auch, dass Mecklenburg-Vorpommern im Bundesvergleich pro Fall unterdurchschnittlich wenig Geld ausgibt (siehe: Hintergrund „Auszug aus der Stellungnahme der LIGA“). Viel gravierender ist allerdings, dass die Landesregierung nach wie vor keinen Überblick über notwendigen Zahlen und Daten für eine langfristige Planung hat.“ Diese müssen durch die Kommunen geliefert werden. „Was jetzt passiert, ist pauschales Sparen auf Kosten der Menschen und der Angebote sowie der Menschen, die hier täglich wertvolle Arbeit leisten. Die LIGA fordert daher dringend, den bisherigen Entwurf im Sinne der Menschen mit Behinderung zu überarbeiten,“ sagt Henrike Regenstein.
Die LIGA fordert seit längerer Zeit gemeinsame Gespräche mit der Landesregierung und den Kommunen für eine strategische Entwicklung, wie in den sozialen Bereichen Strukturen effizienter gestaltet und Kosten reduziert werden können. „Wir sind nach wie vor
zur gemeinsamen Gestaltung der sozialen Bereiche für die Menschen in MV bereit,“ so die LIGA-Vorsitzende.
Besonders brisant sind aus Sicht der LIGA folgende Regelungen:
1. Die vorgesehene Personalausstattung eines so genannten Grundmoduls im Bereich Wohnen für Menschen mit Behinderung ist im Verhältnis zu den zu erbringenden Leistungen höchst kritisch. Die Personalausstattung verringert sich damit eklatant. So ist weder die vom Gesetzgeber angestrebte Personenzentrierung, also die individuelle Leistung für einen Menschen mit Behinderung, noch eine fachgerechte Unterstützung der Menschen möglich. Eine Leistungserbringung wird unter diesen Bedingungen zu gefährdenden Situationen führen, und ist somit nicht zu vertreten.
2. Die Rechte der Menschen mit Behinderung werden mit einer Regelung zur zwanghaften Teilnahme an bestimmten Gruppenangeboten verletzt. Momentan muss die Zustimmung der Menschen mit Behinderung eingeholt werden. Dies wird im vorliegenden Entwurf umgangen.
3. Weiterhin gibt es Regelungen, die aus unserer Sicht gegen die Datenschutzrechte der Menschen mit Behinderung verstoßen. In diesen Regelungen ist zudem keine Verbesserung für die Menschen mit Behinderung zu erkennen. Gleichsam werden doppelte Dokumentationen und Bürokratie gefördert. Ansätze zum Bürokratieabbau finden sich bei abgesenkten Verwaltungsanteilen für die Angebote nicht.
4. Die von der LIGA eingebrachten Vorschläge, um Verhandlungen zu Entgelten ressourcenschonender zu gestalten, sind nicht beachtet worden. Im Gegenteil: der Entwurf des Sozialministeriums unterläuft bundesrechtliche Vorgaben zur Tarifanwendung und Prospektivität.
Hintergrund:
„Derzeit weist Mecklenburg-Vorpommern im Ländervergleich pro leistungsberechtigte Person in einer besonderen Wohnform im Jahr 2023 mit Abstand die geringsten Kosten auf. Das gleiche gilt für leistungsberechtigte Personen mit Assistenzleistungen außerhalb von besonderen Wohnformen. Auch hier sind die Kosten pro leistungsberechtigte Person weit unter dem Bundesdurchschnitt (BAGÜS Kennzahlenvergleich Eingliederungshilfe 2025, Berichtsjahr
2023). Es ist deshalb nicht nachvollziehbar wie weitere Kürzungen eine gesetzeskonforme und qualitative Leistungserbringung ermöglichen sollen.“ (Auszug aus der Stellungnahme der LIGA)
03.02.2026 | Pressemitteilung
LIGA MV