Die Eltern von Alissa
und Adrian wehren sich
gegen die Ungleich-
behandlung ihrer
Zwillinge. Sie müssen
für ihr behindertes Kind
den Integrationshelfer
im Hort selbst bezahlen.
Während für Alissa als
„Regel-Hortkind“ ca.
20 Euro je Woche Kosten
entstehen, müssen die
Eltern für den behinder-
ten Jungen 320 Euro
je Woche bezahlen.

Alle Kinder haben einen
Anspruch auf unein-
geschränkte Teilhabe
in allen Lebensbereichen

 

Auch im Hort sollen alle Kinder die Chance erhalten, ein vollwertiges Mitglied der Gruppengemeinschaft zu sein.

Es geht nicht darum, dass Kinder mit Behinderungen oder Beeinträchtigungen nicht in eine Welt von Nichtbehinderten integriert werden und sich an diese „nichtbehinderte Welt“ komplett anpas

sen müssen. Sondern es geht darum, alle Kinder mit ihren individuellen Bedürfnissen, individuellen Stärken und relativen Schwächen anzuerkennen.

Die Umwelt muss auf diese Besonderheiten angemessen reagieren, sie anerkennen und sie bei der Alltagsbewältigung unterstützen. Hierbei können verschiedene Berufsgruppen unterstützen und passende Strategien im Umgang mit Alltagsproblemen entwickeln oder mögliche Umweltveränderungen vornehmen. In partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit dem Kind und seinen Bezugspersonen lassen sich Lösungen für alle Probleme finden.

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