Gemeinsam für eine starke,
soziale Gesellschaft
Die Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommerns stellt die Arbeit der Freien Wohlfahrtspflege unter den Schutz und die Förderung des Landes. Doch im Landeshaushalt 2016/2017 sind die Mittel dafür gekürzt worden. Der DRK Landesverband Mecklenburg-Vorpommern und der PARITÄTISCHE Wohlfahrtsverband Mecklenburg-Vorpommern fordern gemeinsam mehr langfristige Planungssicherheit durch ein neues Gesetz.
Der Präsident des DRK-Landesverbandes Werner Kuhn und Friedrich Wilhelm Bluschke, Vorstandsvorsitzender des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, sind sich darin einig, dass das soziale Engagement der Freien Wohlfahrtspflege auf ein sicheres Fundament gestellt werden muss.
Die Spitzenverbände verstehen sich zudem als Sprachrohr für Mitglieder der Gesellschaft, denen es schwerfällt, sich Gehör für ihre Nöte zu verschaffen. Insgesamt engagieren sich landesweit etwa 150.000 Menschen in den Wohlfahrtsverbänden und den ihnen angeschlossenen sozialen Organisationen, Einrichtungen und Diensten, davon rund 54.800 hauptamtlich.
Die vorrangige Wahrnehmung sozialstaatlicher Aufgaben durch Wohlfahrtsverbände und freie Träger im Rahmen des Subsidiaritätsprinzips hat sich seit Jahrzehnten bewährt. Dieses Prinzip ist im Wesentlichen auf Hilfe zur Selbsthilfe gerichtet, auf die Entfaltung der individuellen Fähigkeiten, der Selbstbestimmung und Eigenverantwortung.
Beide Spitzenverbände sind in nahezu allen Bereichen der sozialen Arbeit tätig. Sie bilden damit ein bedeutendes Potenzial für bürgerschaftliches, ehrenamtliches Engagement in der Kinder-, Jugend- und Altenhilfe, in der sozialen und psychosozialen Versorgung, der Behinderten- und Flüchtlingshilfe, in der Migrationssozialarbeit, der Drogen- und Suchthilfe, in der Gesundheitsförderung sowie vielen weiteren sozialen Bereichen.
Ermutigt von der Landespolitik haben die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege ein bedeutendes Maß an sozialen Aufgaben im Land übernommen – eigenverantwortlich bezüglich Organisationsstrukturen sowie der Aufgabenerfüllung. Strukturen, Personal, fachliches Know-how sowie ehrenamtliche Helfer müssen also ständig in ausreichendem Maße vorgehalten werden, denn sie sind nicht Bestandteil der öffentlichen Verwaltung. Auch
der Arbeit der
Spitzenverbände der
Freien Wohlfahrtspflege
entspricht nicht mehr
den Anforderungen
der Gegenwart und
wird der Bedeutung der
Freien Wohlfahrtspflege
für das Gemeinwesen
nicht gerecht.