Gemeinsam für eine starke,
soziale Gesellschaft

Die Verfassung des Landes Mecklen­burg-Vor­pommerns stellt die Ar­beit der Freien Wohl­fahrts­pflege unter den Schutz und die För­der­ung des Landes. Doch im Landes­haus­halt 2016/2017 sind die Mittel dafür ge­kürzt worden. Der DRK Landes­ver­band Mecklen­burg-Vor­pommern und der PARITÄTISCHE Wohl­fahrts­ver­band Mecklen­burg-Vor­pommern fordern ge­meinsam mehr lang­fristige Planungs­sicher­heit durch ein neues Gesetz.

Der Präsident des DRK-Landes­ver­bandes Werner Kuhn und Friedrich Wilhelm Bluschke, Vor­stands­vor­sitzender des Paritätischen Wohl­fahrts­ver­bandes, sind sich darin einig, dass das soziale Engagement der Freien Wohl­fahrts­pflege auf ein sicheres Fundament ge­stellt werden muss.

Die Spitzen­ver­bände ver­stehen sich zudem als Sprachrohr für Mit­glieder der Gesell­schaft, denen es schwer­fällt, sich Gehör für ihre Nöte zu ver­schaffen. Insgesamt enga­gieren sich landes­weit etwa 150.000 Menschen in den Wohl­fahrts­ver­bänden und den ihnen ange­schlossenen sozialen Organisationen, Ein­richt­ungen und Diensten, davon rund 54.800 hauptamt­lich.

Die vor­rangige Wahr­nehmung sozial­staat­licher Aufgaben durch Wohl­fahrts­ver­bände und freie Träger im Rahmen des Sub­si­diar­itäts­prin­zips hat sich seit Jahr­zehnten bewährt. Dieses Prinzip ist im Wesent­lichen auf Hilfe zur Selbst­hilfe ge­richtet, auf die Ent­faltung der indivi­duellen Fähig­keiten, der Selbst­be­stimmung und Eigen­ver­ant­wort­ung.

 
gemeinsam stark

Beide Spitzen­ver­bände sind in nahezu allen Bereichen der sozialen Arbeit tätig. Sie bilden damit ein be­deutendes Potenzial für bürger­schaftliches, ehrenamt­liches Enga­gement in der Kinder-, Jugend- und Alten­hilfe, in der sozialen und psycho­so­zialen Ver­sorgung, der Behinderten- und Flücht­lings­hilfe, in der Migrations­sozial­arbeit, der Drogen- und Sucht­hilfe, in der Ge­sund­heits­för­der­ung sowie vielen weiteren sozialen Bereichen.

Ermutigt von der Landes­politik haben die Ver­bände der Freien Wohl­fahrts­pflege ein be­deuten­des Maß an sozialen Auf­gaben im Land über­nommen – eigen­ver­ant­wort­lich bezüglich Organi­sations­strukturen sowie der Auf­gaben­erfüllung. Strukturen, Personal, fach­liches Know-how sowie ehrenamt­liche Helfer müssen also ständig in aus­reich­endem Maße vor­ge­halten werden, denn sie sind nicht Be­stand­teil der öffent­lichen Ver­walt­ung. Auch

Die Projektförderung
der Arbeit der
Spitzenverbände der
Freien Wohlfahrtspflege
entspricht nicht mehr
den Anforderungen
der Gegenwart und
wird der Bedeutung der
Freien Wohlfahrtspflege
für das Gemeinwesen
nicht gerecht.
05