Ein Wohlfahrts-
gesetz würde die
Wertschätzung der
Arbeit der Freien
Wohlfahrtspflege sowie
die Partnerschaft
zwischen Staat und
Wohlfahrt bei der
Gestaltung der
Sozialpolitik in M-V
deutlich machen.

der Status der Freien Wohl­fahrts­pflege ist ein­deutig gere­gelt: Sie ist kein aus­führen­des Organ staat­licher Politik­programme, sondern hat weit­ge­hende Handlungs­freiheit. Daraus resultiert natürlich auch eine große Verant­wort­ung für die ihnen an­ver­trauten Menschen sowie die ehren- und haupt­amt­lichen Mit­arbeiter.

Der Bedarf an Hilfen im sozialen Bereich wächst spürbar weiter an – nicht zu­letzt auf­grund der vielen Zu­wander­er und Flücht­linge, die in Meck­len­burg-Vor­pommern eine neue Heimat suchen. En­ga­gierte Mit­arbeiter der Ver­bände der Freien Wohl­fahrts­pflege sorgen mit aller Kraft dafür, dass sie sowie be­dürftige Ein­heimische weiter­hin gut beraten und be­treut werden. Wohl wissend, dass viele Maß­nahmen immer ab­hängig von Förder­mitteln sind, die für den nächsten Zeit­raum weiter be­willigt werden können – oder auch nicht. Doch die Auf­gaben bei der Betreu­ung von Menschen, die soziale Hilfe­stellungen be­nötigen, werden größer und umfassen­der.

„Deshalb ist auch ein Um­denken seitens der ver­ant­wort­lichen Politiker not­wendig. Die Landes­regierung unter­stützt die Arbeit der Spitzen­ver­bände der Freien Wohl­fahrts­pflege bisher durch Projekt­för­der­ung, die über eine Richt­linie ver­geben

wird. Diese Form der Förder­ung ent­spricht nicht mehr den Anfor­der­ungen der Gegen­wart und wird der Bedeut­ung der Freien Wohl­fahrts­pflege für das Gemein­wesen nicht gerecht“, erklären Werner Kuhn und Friedrich Wilhelm Bluschke.

Sie fordern ein Wohl­fahrts­ge­setz, das die Leistungs­fähig­keit sowie Planungs­sicher­heit der Ver­bände für ihre gemein­nützige soziale Arbeit deutlich ver­bessert. Dieses sei Grundlage dafür, um weiterhin eine kon­tinuier­liche, flächen­deck­ende und wohn­ort­nahe gesund­heit­liche sowie so­ziale Da­seins­vor­sorge, vor allem auch im länd­lichen Raum, sicher­zu­stellen. Mit Blick auf die demo­grafische Ent­wicklung der Be­völker­ung und die daraus er­wachs­ende steigende Ver­ant­wor­t­ung für die älteren Menschen des Landes seien neue ge­setz­liche Re­gel­ungen eine un­ver­meid­bare zeit­ge­mäße Ant­wort auf ver­änderte Beding­ungen in der Gesell­schaft.

„Dieses Gesetz würde eben­falls die Wert­schätz­ung der Arbeit der Freien Wohl­fahrts­pflege sowie die Part­ner­schaft zwischen Staat und Wohl­fahrt bei Ge­stalt­ung der Sozial­politik in Meck­len­burg-Vor­pommern deut­lich machen“, sind sich Kuhn und Bluschke als Ver­treter der beiden Spitzen­ver­bände einig.

 
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