Ein Wohlfahrts-
gesetz würde die
Wertschätzung der
Arbeit der Freien
Wohlfahrtspflege sowie
die Partnerschaft
zwischen Staat und
Wohlfahrt bei der
Gestaltung der
Sozialpolitik in M-V
deutlich machen.
der Status der Freien Wohlfahrtspflege ist eindeutig geregelt: Sie ist kein ausführendes Organ staatlicher Politikprogramme, sondern hat weitgehende Handlungsfreiheit. Daraus resultiert natürlich auch eine große Verantwortung für die ihnen anvertrauten Menschen sowie die ehren- und hauptamtlichen Mitarbeiter.
Der Bedarf an Hilfen im sozialen Bereich wächst spürbar weiter an – nicht zuletzt aufgrund der vielen Zuwanderer und Flüchtlinge, die in Mecklenburg-Vorpommern eine neue Heimat suchen. Engagierte Mitarbeiter der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege sorgen mit aller Kraft dafür, dass sie sowie bedürftige Einheimische weiterhin gut beraten und betreut werden. Wohl wissend, dass viele Maßnahmen immer abhängig von Fördermitteln sind, die für den nächsten Zeitraum weiter bewilligt werden können – oder auch nicht. Doch die Aufgaben bei der Betreuung von Menschen, die soziale Hilfestellungen benötigen, werden größer und umfassender.
„Deshalb ist auch ein Umdenken seitens der verantwortlichen Politiker notwendig. Die Landesregierung unterstützt die Arbeit der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege bisher durch Projektförderung, die über eine Richtlinie vergeben
wird. Diese Form der Förderung entspricht nicht mehr den Anforderungen der Gegenwart und wird der Bedeutung der Freien Wohlfahrtspflege für das Gemeinwesen nicht gerecht“, erklären Werner Kuhn und Friedrich Wilhelm Bluschke.
Sie fordern ein Wohlfahrtsgesetz, das die Leistungsfähigkeit sowie Planungssicherheit der Verbände für ihre gemeinnützige soziale Arbeit deutlich verbessert. Dieses sei Grundlage dafür, um weiterhin eine kontinuierliche, flächendeckende und wohnortnahe gesundheitliche sowie soziale Daseinsvorsorge, vor allem auch im ländlichen Raum, sicherzustellen. Mit Blick auf die demografische Entwicklung der Bevölkerung und die daraus erwachsende steigende Verantwortung für die älteren Menschen des Landes seien neue gesetzliche Regelungen eine unvermeidbare zeitgemäße Antwort auf veränderte Bedingungen in der Gesellschaft.
„Dieses Gesetz würde ebenfalls die Wertschätzung der Arbeit der Freien Wohlfahrtspflege sowie die Partnerschaft zwischen Staat und Wohlfahrt bei Gestaltung der Sozialpolitik in Mecklenburg-Vorpommern deutlich machen“, sind sich Kuhn und Bluschke als Vertreter der beiden Spitzenverbände einig.