Das Kita-Finanzierungssytem
in Mecklenburg-Vorpommern


Peggy Lehm, Referentin
AWO Landesverband MV

Die Elternbeiträge sind
für viele Familien
eine finanzielle
Herausforderung.

Auch die
Gemeinden stöhnen
unter der Finanzlast.

Die Kinder­tages­ein­richt­ung­en in Träg­er­schaft der AWO und anderer Ver­bände in MV för­dern Kinder in Krippe, Kinder­garten und Hort. Dies er­folgt im Rahmen der ge­ge­ben­en Be­ding­ungen.

Es be­stehen be­recht­igte For­der­ungen zur Ver­bes­ser­ung der be­stehen­den Struk­tur­qualität. Diese For­der­ungen orien­tieren sich an nation­alen und inter­na­tionalen Stand­ards und be­in­halt­en insbe­sondere die Er­höh­ung des Per­sonal­ein­satzes.

Einige Land­kreise in MV haben damit begonnen, u. a. die Per­sonal­schlüs­sel zu ver­bes­sern. Seit­dem finden Eltern und Kinder in MV regional unter­schied­liche För­der­be­ding­ungen in den Kitas vor.

Zur Her­stel­lung ein­heit­lich­er Be­ding­ungen werden im Oktober 2014 die Ver­handl­ungen zum Abschluss eines landes­weiten Rahmen­ver­trages für die Kita-För­der­ung in Meck­lenburg-Vorpom­mern wie­der auf­ge­nom­men. Es we­rden keine ein­fachen Ver­handl­ung­en, denn es müs­sen Pri­orität­en bei der Ver­teilung der Landes­mit­tel gesetzt werden.

In Meck­lenburg-Vorpom­mern führt das Kita-Finanz­ierungs­system dazu, dass bei

jeder strukturel­len Verbes­serung (Per­sonal­ein­satz, be­triebs­not­wendige In­vesti­tion­en), das zu ver­handelnde Ent­gelt für die Platz­kosten der Ein­richt­ung steigt. Landes- und Kreis­mit­tel werden in den jeweiligen Haushalten fest­ge­schrieben und sind des­halb der Höhe nach begrenzt.

Die derzeitige Kosten­ver­teilungs­regel­ung bein­haltet, dass die Eltern ge­meinsam mit der Kom­mune den sogenan­nten „restlichen Finanzierungs­bedarf“ tragen.

Im Ergebnis werden also Kosten­steiger­ungen an die Eltern und an die Ge­meinden weiter­gereicht.

In den Ver­handl­ungen werden die Ver­pflicht­ungen aus dem SBG VIII zu be­rück­sichtigen sein. Folglich richtet sich die Erwartung an den Landes-Rahmen­ver­trag, die wesent­lichen Inhalte der Leist­ungs­ent­wick­lung­en und Ent­gelt­ver­einbar­ungen ein­heit­lich zu regeln. Und dies auch, wenn landes­recht­lich ab dem 1. Januar 2020 der Haus­halt grund­sätzlich ohne Ein­nahmen aus Krediten aus­zu­gleich­en ist (so genan­nte „Schuldenbremse“).

Wir wissen um die Komplex­ität der Proble­matik und stehen als AWO MV im Bündnis mit allen an der Finanz­ierung Be­teiligten gerne für ko­operative Ge­spräche und Initiativen zur Ver­fügung.

Peggy Lehm

 

Verteilung der
Kostenlast

Beispiel aus einer
AWO Kita in MV

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