Das Kita-Finanzierungssytem
in Mecklenburg-Vorpommern
Peggy Lehm, Referentin
AWO Landesverband MV
Die Elternbeiträge sind
für viele Familien
eine finanzielle
Herausforderung.
Auch die
Gemeinden stöhnen
unter der Finanzlast.
Die Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der AWO und anderer Verbände in MV fördern Kinder in Krippe, Kindergarten und Hort. Dies erfolgt im Rahmen der gegebenen Bedingungen.
Es bestehen berechtigte Forderungen zur Verbesserung der bestehenden Strukturqualität. Diese Forderungen orientieren sich an nationalen und internationalen Standards und beinhalten insbesondere die Erhöhung des Personaleinsatzes.
Einige Landkreise in MV haben damit begonnen, u. a. die Personalschlüssel zu verbessern. Seitdem finden Eltern und Kinder in MV regional unterschiedliche Förderbedingungen in den Kitas vor.
Zur Herstellung einheitlicher Bedingungen werden im Oktober 2014 die Verhandlungen zum Abschluss eines landesweiten Rahmenvertrages für die Kita-Förderung in Mecklenburg-Vorpommern wieder aufgenommen. Es werden keine einfachen Verhandlungen, denn es müssen Prioritäten bei der Verteilung der Landesmittel gesetzt werden.
In Mecklenburg-Vorpommern führt das Kita-Finanzierungssystem dazu, dass bei
jeder strukturellen Verbesserung (Personaleinsatz, betriebsnotwendige Investitionen), das zu verhandelnde Entgelt für die Platzkosten der Einrichtung steigt. Landes- und Kreismittel werden in den jeweiligen Haushalten festgeschrieben und sind deshalb der Höhe nach begrenzt.
Die derzeitige Kostenverteilungsregelung beinhaltet, dass die Eltern gemeinsam mit der Kommune den sogenannten „restlichen Finanzierungsbedarf“ tragen.
Im Ergebnis werden also Kostensteigerungen an die Eltern und an die Gemeinden weitergereicht.
In den Verhandlungen werden die Verpflichtungen aus dem SBG VIII zu berücksichtigen sein. Folglich richtet sich die Erwartung an den Landes-Rahmenvertrag, die wesentlichen Inhalte der Leistungsentwicklungen und Entgeltvereinbarungen einheitlich zu regeln. Und dies auch, wenn landesrechtlich ab dem 1. Januar 2020 der Haushalt grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen ist (so genannte „Schuldenbremse“).
Wir wissen um die Komplexität der Problematik und stehen als AWO MV im Bündnis mit allen an der Finanzierung Beteiligten gerne für kooperative Gespräche und Initiativen zur Verfügung.
Peggy Lehm
Verteilung der
Kostenlast
Beispiel aus einer
AWO Kita in MV