Liebe Leserinnen und Leser,
wer das Kindertagesförderungsgesetz von Mecklenburg-Vorpommern studiert, findet dort hohe Ansprüche formuliert. Danach ist die Kindertagesförderung in Mecklenburg-Vorpommern individuell ausgerichtet. Sie soll der Unterstützung der Eltern bei der Betreuung und Erziehung ihrer Kinder dienen und unserer Gesellschaft einen eigenverantwortlich agierenden und gemeinschaftsfähigen Nachwuchs bescheren, der seinen Alltag selbständig zu meistern in der Lage ist. Die spannende Frage lautet nun: Wie groß darf eine Gruppe sein, damit eine Erzieherin auch wirklich jedes einzelne der Kinder mit seinen Stärken und Schwächen ganz speziell begleiten und fördern kann?
Leider haben wir von der Freien Wohlfahrtspflege bei der Politik auf Granit gebissen, als wir in den Anhörungen zu diesem Gesetz vorgeschlagen haben, maximale Gruppengrößen gesetzlich zu normieren. Stattdessen wird nur eine Relation beschrieben, die im Durchschnitt einzuhalten ist. Auch wenn diese sogenannte Fachkraft-Kind-Quote sich im Lauf der Jahre leicht verbessert hat und im Bereich des Kindergartens ab August 2015 auf 15 Kinder im Durchschnitt verbessert werden soll, gehört Mecklenburg-Vorpommern, was dieses Verhältnis betrifft, in Deutschland immer noch zu denen, die das Schlusslicht bilden.
Keiner wird sich wundern, dass die Angabe eines Durchschnittswertes für die Personalausstattung unserer Kitas zu konfliktbeladenen Diskussionen mit den Jugendämtern unserer Landkreise und den kreisfreien Städten führt. Mit nicht nachvollziehbaren Rechenwegen wandelt jeder Kostenträger hier inzwischen auf eigenen Pfaden – einer von mehreren Gründen dafür, dass die Elternbeiträge in den Kitas unseres Landes unabhängig von der Qualität des Angebotes sehr unterschiedlich hoch ausfallen.
Den Letzten
beißen die Hunde?
Gastbeitrag von Landespastor Martin Scriba
Die derzeit laufenden Verhandlungen um einen Rahmenvertrag zwischen Kita-Betreibern und kommunalen Kostenträgern sollen dazu helfen, dass die Bedingungen für die Kindertagesbetreuung im Land vergleichbar bleiben.
Dass diese Verhandlungen zur notwendigen Finanzausstattung der Kindertagesförderung nicht einfach sind, liegt auch daran, dass unser Bundesland seinen Beitrag hierzu zwar erhöht hat, im Vergleich der Bundesländer aber pro Kopf immer noch mit am wenigsten investiert. Das Land hat im System der Finanzierung seine Risiken kalkulierbar gemacht und unabhängig von tatsächlichen Entwicklungen für sich definiert, dass sich die jährlichen Kostensteigerungen auf zwei Prozent beschränken. Jeder weiß, wie wirklichkeitsfremd diese Annahme ist.
So folgt die Finanzierung unserer Kindertagesbetreuung dem Prinzip, dass die Letzten die Hunde beißen. Das sind im Kinderland Mecklenburg-Vorpommern die Wohnsitzgemeinden der Kinder und ihre Eltern. Im Interesse der nachwachsenden Generation unseres Bundeslandes bleibt deshalb an die Politik des Landes als Apell: Ein gut gemeintes Gesetz muss auch auskömmlich finanziert sein! Das Engagement des Landes sollte hierbei über deutsches Mittelmaß hinausgehen.
Mit besten Grüßen
Martin Scriba, Landespastor
Wir wollen
vergleichbare
Bedingungen für
alle Kindertagesstätten
in Mecklenburg-
Vorpommern.