Gute Chancen von Anfang an
Kitas mit einem besseren Personal schlüssel
AWO Landesverband
Zur Förderung
behinderter Kinder in
Krippe und Hort ist
die Einführung
standartisierter
Leistungen notwendig.
Die SPD hat es in der Koalition mit der CDU geschafft, die Fachkraft-Kind-Relation im Bereich Kindergarten von 1:18 im Jahr 2010 auf 1:16 zu verbessern. Ab dem 1.8.2015 erfolgt eine weitere Verbesserung auf 1:15. Die Ausgaben des Landes erhöhen sich auf rund 183 Millionen Euro im Jahr 2015. Davon entfallen knapp 31 Millionen Euro auf die Verbesserung der Qualität der individuellen Förderung aller Kinder; neben 5 weiteren Maßnahmen auch für die Verbesserung der Fachkraft-Kind-Relation im Kindergartenbereich.
Die SPD möchte in der kommenden Wahlperiode weitere Schritte zur Verbesserung der Kinderbetreuung bei uns in Mecklenburg-Vorpommern gehen. Das begrüßen wir sehr. Welche Maßnahmen am sinnvollsten und dringlichsten sind, will die SPD mit Eltern und Kita-Fachkräften diskutieren. Aus Sicht der AWO M-V sollte die Diskussion an der wesentlichen Erkenntnis anknüpfen, dass die personellen Bedingungen in den Kitas in M-V (noch) längst nicht nationalen und internationalen Standards entsprechen.
Drei Bedingungen beeinflussen den Personaleinsatz und somit die Qualität der individuellen Förderung aller Kinder:
- zu hohe Fachkraft-Kind-Verhältnisse
- zu geringe Personalschlüssel
- mangelnde Eingliederungshilfe für
behinderte Kinder in Krippe und im Hort.
Vom Personalschlüssel hängt ab, ob und wie die Kitas ihre Aufträge erfüllen können, z.B. Fachkraft-Kind-Verhältnisse, Vor- und Nachbereitungszeiten für Kita-Fachkräfte, Zusammenarbeit mit Eltern und Schulen. Die Höhe des Personalschlüssels darf nicht von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe abhängen, so wie es momentan der Fall ist. Daher sollte der Personalschlüssel im Kindertagesförderungsgesetz (KiföG) festgeschrieben werden. Die AWO M-V berechnet mit der LIGA M-V für die Krippe 1,66 Vollzeitkräfte (aktuell meistens 1,1 VK), für den Kindergarten 1,78 VK (aktuell meistens 1,5 VK) und für den Hort 0,99 VK (aktuell meistens 0,8 VK).
Des Weiteren bedarf es, wie im Kindergarten der Einführung standardisierter Leistungen zur Förderung behinderter Kinder in Krippe und im Hort.
Hier ist ebenfalls die Festschreibung im Gesetz erforderlich. Im Jahr 2013 erhielten lediglich 9,7% der schwerbehinderten Kinder im Alter von 6 bis 15 Jahren Eingliederungshilfe aus SGB VIII oder SGB XII für den Hort. Gleichzeitig ist die Ausbildungsplatzplanung anzupassen.
Besonders wichtig ist auch, dass die erforderlichen Qualitätsverbesserungen zugunsten der Kinder nicht die Eltern und die Gemeinden belasten. Vielmehr sollten die Eltern- und Gemeindeanteile kurz- und mittelfristig begrenzt, auf einen landeseinheitlichen Betrag abgesenkt und die Eltern langfristig von ihren Beiträgen befreit werden.
Peggy Lehm