Gute Chancen von Anfang an

Kitas mit einem besseren Personal schlüssel

Peggy Lehm, Referentin
AWO Landes­verband

Zur Förderung
behinderter Kinder in
Krippe und Hort ist
die Einführung
standartisierter
Leistungen notwendig.

Die SPD hat es in der Koali­tion mit der CDU ge­schafft, die Fach­kraft-Kind-Re­la­tion im Be­reich Kinder­gar­ten von 1:18 im Jahr 2010 auf 1:16 zu ver­bessern. Ab dem 1.8.2015 er­folgt eine wei­tere Ver­besser­ung auf 1:15. Die Aus­gaben des Landes er­höhen sich auf rund 183 Millionen Euro im Jahr 2015. Da­von ent­fal­len knapp 31 Millionen Euro auf die Ver­bes­ser­ung der Quali­tät der in­di­viduel­len För­der­ung aller Kinder; neben 5 weiteren Maß­nahmen auch für die Ver­bes­ser­ung der Fach­kraft-Kind-Re­lation im Kinder­garten­be­reich.

Die SPD möchte in der kom­menden Wahl­periode weitere Schritte zur Ver­bes­ser­ung der Kinder­be­treu­ung bei uns in Mecklen­burg-Vor­pom­mern gehen. Das be­grüßen wir sehr. Welche Maß­nahmen am sinn­voll­sten und dring­lich­sten sind, will die SPD mit Eltern und Kita-Fach­kräften dis­ku­tier­en. Aus Sicht der AWO M-V sollte die Dis­kus­sion an der wesent­lichen Er­kennt­nis an­knüpfen, dass die per­sonellen Be­ding­ungen in den Kitas in M-V (noch) längst nicht na­tion­alen und inter­nation­alen Stand­ards ent­sprech­en.

Drei Be­ding­ung­en be­ein­flus­sen den Per­so­nal­ein­satz und somit die Qualität der indi­vi­du­el­len För­der­ung aller Kinder:

  • zu hohe Fachkraft-Kind-Verhältnisse
  • zu geringe Personalschlüssel
  • mangelnde Eingliederungshilfe für
    behinderte Kinder in Krippe und im Hort.

Vom Personal­schlüs­sel hängt ab, ob und wie die Kitas ihre Auf­träge er­füllen kön­nen, z.B. Fach­kraft-Kind-Ver­häl­tnis­se, Vor- und Nach­bereit­ungs­zeit­en für Kita-Fachkräfte, Zu­sam­menar­beit mit Eltern und Schulen. Die Höhe des Per­sonal­schlüs­sels darf nicht von der wirt­schaft­lich­en Leist­ungs­fähig­keit der ört­lichen Träger der öffent­lichen Jugend­hilfe ab­hängen, so wie es mo­men­tan der Fall ist. Daher sollte der Per­sonal­schlüs­sel im Kinder­tages­för­der­ungs­ge­setz (KiföG) fest­ge­schrie­ben werden. Die AWO M-V berechnet mit der LIGA M-V für die Krippe 1,66 Voll­zeit­kräfte (aktuell meis­tens 1,1 VK), für den Kinder­gar­ten 1,78 VK (aktuell meis­tens 1,5 VK) und für den Hort 0,99 VK (aktuell meistens 0,8 VK).

Des Weiteren be­darf es, wie im Kinder­garten der Ein­führ­ung stand­ard­is­ierter Leist­ungen zur För­der­ung be­hinder­ter Kinder in Krippe und im Hort.

Hier ist eben­falls die Fest­schreib­ung im Ge­setz er­for­der­lich. Im Jahr 2013 er­hiel­ten ledig­lich 9,7% der schwerbe­hin­der­ten Kinder im Alter von 6 bis 15 Jahren Ein­glieder­ungs­hilfe aus SGB VIII oder SGB XII für den Hort. Gleich­zeit­ig ist die Ausbil­dungs­platz­plan­ung an­zu­pas­sen.

Besonders wichtig ist auch, dass die er­for­der­lich­en Qualitäts­ver­besser­ungen zu­gunsten der Kinder nicht die Eltern und die Ge­mein­den be­lasten. Viel­mehr sollten die Eltern- und Ge­mein­de­an­teile kurz- und mittel­frist­ig be­grenzt, auf einen landes­ein­heit­lich­en Be­trag ab­ge­senkt und die Eltern lang­frist­ig von ihren Bei­träg­en be­freit wer­den.

Peggy Lehm

 
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