Teilhabe von Menschen mit Behinderungen/ Eingliederung
Die vorrangige Aufgabe der Referentinnen im Fachbereich Behindertenhilfe besteht in der Beratung von Trägern bzw. Leitungen der Einrichtungen und Dienste der AWO, die Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen nach dem Neunten und Zwölften Sozialgesetzbuch erbringen. Die Beratung erfolgt zu inhaltlichen und konzeptionellen Fragen, zu gesetzlichen Grundlagen und Finanzierungsmöglichkeiten.
Die fachliche Begleitung beinhaltet:
- Organisation und Durchführung von Arbeitskreisen, Fachtagungen und Fortbildungen
- Beratung der Fachberaterinnen bzw. Einrichtungsleitungen der Kreis-, Regional- und Stadtverbände in pädagogischen und rechtlichen Fragen
- Einzelberatungen zu speziellen Anfragen von Geschäftsführern, Fachberaterinnen bzw. Einrichtungsleitungen, Mitarbeiterinnen und Vorstandsmitgliedern der AWO Kreis-, Regional- und Stadtverbände und des Landesverbandes
- Information und Beratung des Landesgeschäftsführers und des Landesvorstandes zu aktuellen landespolitischen und bundespolitischen Veränderungen und Entwicklungen im Bereich der Rehabilitation und Teilhabe behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen
- Vermittlung von Fortbildungsangeboten
- Informationssammlung und -vermittlung zu aktuellen Entwicklungen im Bereich der Behindertenhilfe
Gleichzeitig vertreten die Referentinnen die Interessen behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen. Dies gewährleisten sie durch eine kontinuierliche Mitarbeit in Fachgremien und in Ausschüssen auf Landes- und auf Bundesebene.