FSJ und BFD

Freiwilligendienste FSJ bei der AWO in Mecklenburg Vorpommern

Infos und Ansprechpartner*innen
FSJ und BFD unter 27 Jahre

Einsatzstellen und Kontakte für Bewerbungen findest Du hier:

Freiwilligendienstformate FSJ und BFD bei der AWO

Jenny Kullak

j.kullak@awo-mv.de
0385 76160-19

Stephanie Kuska

s.kuska@awo-mv.de

Alina Behrsing

a.behrsing@awo-mv.de

Wir behandeln die beiden Freiwilligendienstformate FSJ und BFD so gut es geht gleich, dennoch müssen wir einige Unterschiede beachten.

 

FSJ

Freiwilliges Soziales Jahr

BFD

Bundes­freiwilligen­dienst
Voraussetzung ab Vollendung der Vollzeit­schul­pflicht
Arbeitszeit Vollzeit
Dauer 6 Monate bis 18 Monate, in Ausnahmefällen 2 Jahre
Seminare 25 Seminar­tage, davon 4 fünftägige Über­nacht­ungs­seminare
Wie oft kann der Dienst geleistet werden? einmal mehrfache Wieder­hol­ung nach jeweils fünf Jahren möglich
Taschengeld für beide Dienste gleich hoch
Kindergeld Anspruch besteht
Einsatz­bereich Gemein­wohl­orientierte Ein­richt­ungen für Kinder, Jugendliche, Familien und Senioren, Ein­richt­ungen für Menschen mit Behinder­ungen, Migrations­dienste, Kranken­haus, kulturelle Ein­richtungen und andere
Geschlecht Männer und Frauen
Vereinbarung der Freiwilligen mit Einsatzstelle/ AWO Kreis­ver­band und AWO Landes­ver­band MV dem Bund (Bundes­amtes für Familie und zivilgesell­schaft­liche Aufgaben, kurz BAFzA)
Sozial­ver­sicher­ung Absicherung besteht
Studium, Uni, Hochschule, FH Viele Hoch­schulen bieten Studenten Vorteile, die ein FSJ absolviert haben und einen sozialen Beruf studieren wollen. Vorteile für Studenten, die den BFD geleistet haben, gibt es ebenfalls an vielen Hochschulen.
Entstehung 1964 aus der freiwilligen Arbeit bei der evan­gelischen und katholischen Kirche 2011 aus dem Zivildienst
Gesetzes­grund­lage Jugend­freiwilligen­dienst­gesetz (JFDG) Bundes­freiwilligen­dienst­gesetz (BFDG)