BFD über 27
BFD 27+Bundesfreiwilligendienst |
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Altersgrenze | ab Vollendung der Vollzeitschulpflicht; keine Altersgrenze nach oben |
Arbeitszeit | Vollzeit oder Teilzeit (mind. 20,5 Wochenstunden) für Freiwillige ab 27 Jahre möglich |
Dauer | 6 Monate bis 18 Monate |
Seminare | 12 Einzelseminartage/ 1 Tag pro Monat für Freiwillige ab 27 Jahre |
Wie oft kann der Dienst geleistet werden? | mehrfache Wiederholung nach jeweils fünf Jahren möglich |
Taschengeld | bei Vollzeit Höchstgrenze 453,00 € (6 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung), Zulage für Verpflegung/ Dienstkleidung möglich, bei Teilzeit anteilig |
Einsatzbereich | Gemeinwohlorientierte Einrichtungen für Kinder, Jugendliche, Familien und Senioren, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Migrationsdienste, Krankenhaus, kulturelle Einrichtungen und andere |
Geschlecht | m/w/d |
Vereinbarung der Freiwilligen mit | dem Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben ( BAFzA) |
Sozialversicherung | Während des BFD`s sind die Freiwilligen in der/durch die gesetzlichen Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versichert |
Entstehung | 2011 aus dem Zivildienst |