Die Satzung im PDF-Format
(beschlossen auf der 7. Landeskonferenz am 28.05.2016)
Organe des Vereins sind:
Die Beschlüsse der Bundeskonferenz und des Bundesausschusses zu bundespolitischen Aufgaben und zur Wahrung des Gesamtverbandes sind für den Arbeiterwohlfahrt Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. verbindlich.
Bei Ausschluss oder Austritt aus der Arbeiterwohlfahrt Bundesverband ist der Landesverband aufgelöst. Er verliert das Recht, den Namen Arbeiterwohlfahrt zu führen. Ein neugewählter Name muss sich von dem bisherigen Namen deutlich unterscheiden. Er darf nicht in einem bloßen Zusatz zu dem bisherigen Namen bestehen. Entsprechendes gilt für Kurzbezeichnungen.